Rundfunkbeitrag
Heute ist es v?llig normal, mit dem Smartphone Radio zu h?ren oder auf dem Tablet-Computer Fernsehen zu schauen – technische Ger?te bieten immer mehr Funktionen und ver?ndern die Art und Weise, wie wir Medieninhalte nutzen. Der Rundfunkbeitrag ist ger?teunabh?ngig und deckt die Angebote des ?ffentlich-rechtlichen Rundfunks auf allen Verbreitungswegen ab. Wie viele Personen in einer Wohnung leben und wie viele Rundfunkger?te vorhanden sind, spielt keine Rolle – es gilt:
Eine Wohnung - Ein Beitrag
Gerade Wohngemeinschaften profitieren. Eine Vierer-WG zum Beispiel zahlt gemeinsam nur einen Beitrag: 18,36 Euro* monatlich, egal wie viele Radios, Fernseher, Computer oder Smartphones vorhanden sind.
Ich wohne allein. Was muss ich tun?
Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro* bezahlt werden. Bist Du noch nicht angemeldet, dann melde Dich bitte einfach beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio unter www.rundfunkbeitrag.de an.
Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Was muss ich tun?
Für Zimmer in Studentenwohnheimen, die von einem allgemein zug?nglichen Flur abgehen, ist der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro* monatlich zu zahlen. Sie gelten als Wohnung – egal ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen.
Wenn in Deinem Studentenwohnheim mehrere Zimmer wie eine Wohnung gestaltet sind und Du wie in einer WG wohnst, muss nur eine Person pro WG einen Beitrag zahlen. Das gilt allerdings nur, wenn die WG durch eine Wohnungstür vom allgemein zug?nglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt ist und nur die Bewohner der WG einen Schlüssel dafür haben. Die Formulare zum An- oder Abmelden findest Du auf www.rundfunkbeitrag.de.
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Das Deutsche Studentenwerk bemüht sich um Erleichterungen für internationale Studierende. In folgendem Rundbrief informiert es über die M?glichkeit der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht: Rundbrief Studentenwerk (Stand Dezember 2018)