Formale Bedingungen und Stipendiumsverfahren
Info
Eine Bewerbung f¨¹r eine Erasmus+-F?rderung ist jederzeit m?glich, sofern die 4-w?chige Antragsfrist bis zur Ausreise eingehalten wird. Bitte nehmen Sie zuvor telefonisch Kontakt mit uns auf oder schreiben uns per e-mail an, damit wir vorab pr¨¹fen k?nnen, ob noch gen¨¹gend Projektmittel zur Verf¨¹gung stehen!
Die Stipendien-Antragsdokumente m¨¹ssen vor Beginn (mind. 4 Wochen vor Ausreise) ¨¹ber das ?Mobility Online¡°-Portal vollst?ndig ausgef¨¹llt und unterschrieben hochgeladen werden (digitale sowie eingescannte Unterschriften sind zul?ssig).
Registrierungs-Link
Bewerbungen, w?hrend des Praktikums oder nach Ablauf des Praktikums sind ausgeschlossen!
- Learning-Agreement (ausgef¨¹llt und vom Studierenden und Arbeitgeber unterschrieben, digitale und eingescannte Unterschriften sind zul?ssig)
- Grant-Agreement (ausgef¨¹llt und vom Studierenden unterschrieben, digitale und eingescannte Unterschriften sind zul?ssig)
- Ehrenw?rtliche Erkl?rung (ausgef¨¹llt und vom Studierenden unterschrieben, digitale und eingescannte Unterschriften sind zul?ssig)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung/en zum Zeitpunkt der Bewerbung und ¨¹ber den Zeitraum des gesamten Praktikumszeitraumes hinaus
- Exmatrikulation, sofern der/die BewerberIn, sich als AbsolventIn bewirbt
- Traineeship Certificate (wird am Praktikumsende ausgef¨¹llt und vom Arbeitgeber unterschrieben, digitale oder eingescannte Unterschriften sind zul?ssig)
Die Charta informiert Studierende ¨¹ber ihre Rechte und Pflichten w?hrend aller Phasen eines Erasmus+ Auslandsaufenthalts. Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam durch.
Die Teilnahme am Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz. Es ist f¨¹r Erasmus-PraktikantInnen verpflichtend, eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung und gegen Haftpflichtsch?den, die sie am Arbeitsplatz verursachen und f¨¹r Unf?lle, die sie am Arbeitsplatz erleiden, versichert zu sein. Im Falle einer innereurop?ischen Mobilit?t umfasst die nationale Krankenversicherung des/der Teilnehmenden w?hrend des Aufenthalts in einem anderen EU-Land eine Grundabsicherung durch die Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC). Dieser Versicherungsschutz reicht jedoch m?glicherweise nicht f¨¹r alle Situationen aus, z. B. im Falle einer R¨¹ckf¨¹hrung oder eines besonderen medizinischen Eingriffs oder im Falle internationaler Mobilit?t. In diesem Fall kann eine erg?nzende Auslands-Krankenversicherung erforderlich sein.
Diese Versicherungen k?nnen durch den Arbeitgeber, jedoch auch durch die PraktikantInnen selbst, abgeschlossen werden. In keinem Fall ¨¹bernimmt bei Schadensfall die ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck , der DAAD oder die EU, hierf¨¹r die Haftung.
DAAD-Gruppenversicherung
Es besteht die M?glichkeit f¨¹r Erasmus-Praktikanten, eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung ¨¹ber die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes abzuschlie?en.
- Vollst?ndig und fristgerecht eingereichte Bewerbungsdokumente (mind. 4 Wochen vor Ausreise)
- ein geeigneter Praktikumsplatz, der Bezug zum Studienfach aufweist und dem aktuellen Studienniveau entspricht
- Dauer des Praktikums (mind. 2 Monate = 60 Arbeitstage, max. 12 Monate = 360 Tage)
- (achten Sie darauf, dass das Praktikum an einem Wochentag beginnt und endet)
- Ausreichendes Erasmus-Budget der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck muss vorhanden sein
Die H?he Ihres Erasmus-Stipendiums richtet sich nach der genauen Praktikumsdauer und dem Zielland (wird taggenau von der EU-Datenbank errechnet). Die monatlichen F?rders?tze k?nnen sich von Projekt zu Projekt ?ndern.
L?nderkategorien Projekt 2024 (Laufzeit: 01.06.2024 ¨C 31.07.2026)
L?ndergruppen | L?nder | monatl. Basisf?rderung |
L?ndergruppe 1 | Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden
Partnerl?nder aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (F?r?er-Inseln, Schweiz, Gro?britannien) | 750€
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L?ndergruppe 2
| Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690€
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L?ndergruppe 3
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, T¨¹rkei, Ungarn | 690€
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Partnerl?nder international (Region 1-12) | F?rderbare L?nder sind im EU-B¨¹ro nachzufragen | 700€ (+ kilometerabh?ngiger Fahrtkostenpauschale) |
Studierende k?nnen pro Studienzyklus (BA, MA, PHD) mehrmals finanziell f¨¹r die physischen Mobilit?tsphasen gef?rdert werden, jedoch insgesamt nicht l?nger als zw?lf Monate je Studienzyklus. Praktikumsaufenthalte von Graduierten werden dem vorangegangenem Studienzyklus zugerechnet. (Beispiel: 4 Monate Erasmus-Stipendium im Masterstudiengang, verbleiben noch max. 8 Monate Stipendium f¨¹r das Graduiertenstipendium). Es m¨¹ssen f¨¹r das Graduiertenstipendium noch mind. 2 Monate (60 Tage) zur Verf¨¹gung stehen. Graduiertenpraktika k?nnen nicht zwischen zwei Studienphasen absolviert werden, also zum Beispiel nicht nach dem Abschluss eines Bachelorstudiums und vor Beginn eines Masterstudiums.
Sollten Sie sich w?hrend des Praktikums entscheiden, das Praktikum vorzeitig abzubrechen oder zu verl?ngern, sind folgende Schritte zu beachten:
vorzeitiger Abbruch:
- Sie informieren uns umgehend per e-mail ¨¹ber Ihre Gr¨¹nde und teilen uns das finale Enddatum Ihres Praktikums mit
- die Mindestdauer des Praktikums darf jedoch zwei Monate nicht unterschreiten, ansonsten m¨¹sste das gesamte vorausgezahlte Stipendium zur¨¹ckgezahlt werden
- Sie erhalten von uns eine Best?tigung per e-mail
- wir senden Ihnen einen ?nderungsvertrag per e-mail zu, den Sie wieder unterschrieben ins Mobility-Online-Portal hochladen
- das zu viel vorausgezahlte Stipendium wird bei der Auszahlung der 2. Stipendiumsrate in Abzug gebracht
- mit der Praktikumsverk¨¹rzung verschiebt sich der Abgabetermin f¨¹r den Abschlussbericht (Participant Report) dementsprechend (einen Monat nach dem neuen Praktikumsende).
Verl?ngerung:
- Sie informieren uns umgehend, jedoch sp?testens 4 Wochen vor dem geplanten Praktikumsende, per e-mail und teilen uns das aktualisierte Enddatum Ihres Praktikums mit
- eine Verl?ngerung ist nur m?glich, falls gen¨¹gend Projektmittel zur Verf¨¹gung stehen
- Ihr Erasmuskontingent darf nicht ¨¹berschritten werden (insgesamt 12 Monate)
- Sie erhalten von uns eine Best?tigung per e-mail
- wir senden Ihnen einen ?nderungsvertrag per e-mail zu, den Sie wieder unterschrieben ins Mobility-Online-Portal hochladen
- Ihr Stipendium wird neu berechnet, eine Verrechnung erfolgt in der Regel mit der Auszahlung der 2. Stipendiumsrate nach Abschluss des Praktikums
- mit der Praktikumsverl?ngerunung verschiebt sich der Abgabetermin f¨¹r den Abschlussbericht (Participant Report) dementsprechend (einen Monat nach dem neuen Praktikumsende).