Beschwerdestelle
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 13 AGG)
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 13 AGG)
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit?t zu verhindern bzw. zu beseitigen (§ 1 AGG).
Nach § 13 Abs. 1 AGG haben alle Besch?ftigten das Recht, sich bei der Beschwerdestelle ihrer Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Besch?ftigungsverh?ltnis von der Arbeitgeberin, von Vorgesetzten, anderen Besch?ftigen oder Dritten wegen eines der oben genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Das Benachteiligungsverbot und das Beschwerderecht gelten gem. § 42 Abs. 6 Nds. Hochschulgesetz auch für alle Mitglieder und Angeh?rigen der 新老虎机平台,最新老虎机, die keine Besch?ftigten sind. Somit wird der Anwendungsbereich des AGG insbesondere auf Studierende der 新老虎机平台,最新老虎机, aber z.B. auch auf Lehrbeauftragte ausgedehnt. Sofern also Studierende im Rahmen des Studiums entsprechende Benachteiligungen erfahren, k?nnen sie ebenfalls ein Beschwerdeverfahren einleiten.
Die AGG-Beschwerdestelle ist mit folgenden Ansprechpersonen besetzt:
Volker Peters
Tel.: 0541 969 2049
Sandra Sew?ster
Tel.: 0541 969 2110
新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück
AGG-Beschwerdestelle
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
E-Mail: agg-beschwerdestelle@hs-osnabrueck.de
Im Rahmen des formalen Beschwerdeverfahrens ist es Aufgabe der Beschwerdestelle, eine Sachverhaltsermittlung zu betreiben und festzustellen, ob ein Versto? gegen das Benachteiligungsverbot aus § 7 AGG vorliegt. Im Rahmen der Prüfung von Beschwerden ist die Beschwerdestelle zur Sachverhaltsaufkl?rung befugt, alle erforderlichen Unterlagen, R?umlichkeiten und Daten einzusehen, Informationen und Auskünfte einzuholen sowie Zeug*innen und Beteiligte zu befragen. Die Beschwerdestelle kann zudem gegenüber der Hochschulleitung Empfehlungen über geeignete Ma?nahmen oder Sanktionen zur Beseitigung oder Verhinderung der Diskriminierung abgeben. ?ber die konkret zu ergreifenden Ma?nahmen und Sanktionen entscheidet anschlie?end die Hochschulleitung.
Wichtig: Dabei leistet die Beschwerdestelle keine Beratung in Diskriminierungsangelegenheiten. Eine solche Beratung sollte im Vorfeld einer Beschwerde bei den unterschiedlichen Interessensvertreter*innen an der 新老虎机平台,最新老虎机 (z. B. Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, AStA) in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist insbesondere zu beachten:
- Das Beschwerdeverfahren ist ein formales rechtlich vorgesehenes Verfahren der 新老虎机平台,最新老虎机. Im Unterschied zur vertraulichen Beratung hat die beschwerdeführende Person hier keinen Anspruch auf vertrauliche, anonyme Behandlung der Beschwerde.
- Das Verfahren kann auch gegen den ge?nderten Willen der betroffenen Person weitergeführt werden, sofern die Hochschulleitung zum Handeln verpflichtet ist (insbesondere, wenn strafbare Handlungen und/oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten vorliegen).
Eine Beschwerde ist nicht an eine Form oder Frist gebunden und kann per E-Mail direkt an die Beschwerdestelle gerichtet werden: agg-beschwerdestelle@hs-osnabrueck.de.
Gerne nehmen wir Ihre Beschwerde jedoch auch pers?nlich entgegen, um m?gliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Einlegung der Beschwerde entstehen, zu beantworten.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie eine Entsch?digung oder Schadenersatz nach § 15 Abs. 1 oder 2 des AGG geltend machen m?chten. Hier ist Schriftform und eine Frist von zwei Monaten einzuhalten.
Bei der Inanspruchnahme des Beschwerderechts werden Arbeitnehmer*innen und alle beteiligten Zeuginnen und Zeugen gegen m?gliche Benachteiligungen durch § 16 Ma?regelungsverbot des AGG geschützt.
N?here Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter den folgenden Links
- für Mitarbeitende
- für Studierende