Studieren mit Beeintr?chtigung
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück k?nnen auf unterschiedlichen Ebenen Unterstützung und Beratung im Zusammenhang mit Ihrem Studium erhalten.
Die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück engagiert sich dabei in der Schaffung geeigneter Infrastrukturen und Rahmenbedingungen im Studium.
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen zu relevanten Themenbereichen und Ansprechpartner*innen die Sie bei Ihrem Studium an der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück unterstützen.
Themen
Die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück sieht nach Vorgabe der Nds. Hochschulzulassungverordnung im Rahmen der Zulassungsverfahren für Bachelorstudieng?nge eine Quote für F?lle der besonderen H?rte vor.
Bis zu 2% der zur Verfügung stehenden Studienpl?tze k?nnen dabei an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben werden, bei denen in der eigenen Person liegende besondere gesundheitlich, soziale oder famili?re Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d.h. wenn aus den pers?nlich vorliegenden Gründen eine Verz?gerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist. Hinsichtlich einer Zulassung über die H?rtequote ist ein strenger Bewertungsma?stab anzusetzen, da eine Zulassung die Zurückweisung eines anderen noch nicht zugelassenen Erstbewerbers zur Folge h?tte. Es müssen Gründe vorliegen, die im Falle einer Verz?gerung der Aufnahme des Studiums einen Erfolg der Ausbildung von vornherein verhindern und den Ausschluss des Studierenden vom Studium bewirken würden. Es muss dargelegt werden, warum – im Gegensatz zu anderen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern – Wartezeit nicht zugemutet werden kann.
Für einen Antrag auf Zulassung über die H?rtequote ist neben der regul?ren Onlinebewerbung und innerhalb der Bewerbungsfrist ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen einzureichen. Antragsteller*innen informieren sich bitte m?glichst frühzeitig über die Anforderungen an den H?rtefallantrag und die einzureichenden Unterlagen im Studierendensekretariat der 新老虎机平台,最新老虎机 bei Angela Schubert.
Bei Fragen der praktischen Studienorganisation k?nnen Sie sich direkt an jeweiligen Studiengangsverantwortlichen wenden, die Sie hier finden.
Hier k?nnen Sie Geb?udepl?ne einsehen, aus denen hervorgeht, wie barrierefrei die einzelnen Hochschulgeb?ude sind.
Geb?udepl?ne mit barrierefreien Eing?ngen, Standorte in Osnabrück
Geb?udepl?ne mit barrierefreien Eing?ngen, Standort Lingen
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit erhalten Sie bei der jeweiligen Ansprechperson der jeweiligen Fakult?t.
Das Studierendensekretariat informiert und ber?t Sie zu allen Prüfungsangelegenheiten. Im Intranet (Zugriff nur für bereits immatrikulierte Studierende) erhalten Sie vielf?ltige Informationen zu Prüfungsangelegenheiten z. B. zu Prüfungsrücktritten, Nachteilsausgleichen (siehe hierzu auch die unten stehenden Informationen), Anerkennung und Anrechnung von Vorleistungen und alle erforderlichen Antr?ge und Formulare.
In Prüfungsangelegenheiten ber?t Sie gerne die zust?ndige Sachbearbeitung für Ihren Studiengang im Studierendensekretariat.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen. Mit § 4a Abs. 1 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück (ATPO) in der aktuellen Fassung schafft die 新老虎机平台,最新老虎机 einen verbindlichen Rahmen, um behinderten und chronisch erkrankten Studierenden eine chancengleiche Teilhabe im Studium zu erm?glichen und Diskriminierungen zu vermeiden.
Die Gew?hrung eines Nachteilsausgleichs dient dabei der Absicherung der Chancengleichheit im Studium. Grunds?tzlich sollen die Bedingungen, unter denen eine Prüfung abgelegt wird, für alle Prüflinge m?glichst gleich sein. Es müssen einheitliche Regeln für Form und Verlauf von Prüfungen innerhalb von Modulprüfungen für alle Prüfungsteilehmenden gelten.
Allerdings sind einheitliche Prüfungsbedingungen auch geeignet, die Chancengleichheit derjenigen Prüflinge zu verletzen, deren F?higkeit, ihr vorhandenes Leistungsverm?gen darzustellen, aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung erheblich beeintr?chtigt ist.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben Anrecht auf Ma?nahmen des Nachteilsausgleichs, sofern das Prinzip der Chancengleichheit eingehalten wird. Ein Nachteilsausgleich beinhaltet keine Anpassung der Prüfungsinhalte und darf nicht dazu führen, dass gegenüber Studierender ohne Nachteile eine ?berkompensation erfolgt.
Beeintr?chtigungen, die in der Regel durch einen Nachteilsausgleich ausgeglichen werden k?nnen:
Beeintr?chtigungen oder Erkrankungen, die ausschlie?lich die Darstellung und den Nachweis des vorhandenen Wissens erschweren (z.B. Sehschw?che, Beeintr?chtigung der mechanischen Darstellungsf?higkeit, Legasthenie, Dyskalkulie) und wenn der Nachteil in Prüfungen durch geeignete Hilfsmittel z. B. durch technische Hilfsmittel oder Schreibzeitverl?ngerung ausgeglichen werden kann.
Als Ausgleichsma?nahmen kann z. B. in Betracht kommen: Verl?ngerung der Bearbeitungszeit (z. B. bei Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten), Unterbrechung durch Erholungspausen (z.B. bei Klausuren), Schreiben in einem Einzelraum, Gew?hrung von Hilfsmitteln wie Leselupen, Noise-Cancelling-Kopfh?rern).
Beeintr?chtigungen, die in der Regel nicht durch einen Nachteilsausgleich ausgeglichen werden k?nnen:
Dauerhafte Beeintr?chtigungen der Leistungsf?higkeit an sich, die bereits im Vorfeld der Prüfung bestehen, sind einem Nachteilsausgleich in der Regel nicht zug?nglich. Dauerleiden, welche gerade die durch die Prüfung zu ermittelnde Leistungsf?higkeit betreffen, sind von Ausgleichsma?nahmen daher im Regelfall ausgeschlossen.
Die Entscheidung, ob ein Nachteilsausgleich gew?hrt werden kann, erfolgt stets im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Umfassende Informationen zur Antragstellung und FAQ zum Nachteilsausgleich finden Sie im Intranet.
Ansprechpartnerin für Nachteilsausgleiche im Studierendensekretariat der 新老虎机平台,最新老虎机 ist Angela Schubert, a.schubert@hs-osnabrueck.de
Die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück verfügt leider über keine finanziellen Mittel in Form von Sonderfonds, um schwerbehinderte Studierende individuell finanziell zu unterstützen. Im Leitfaden für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung finden Sie jedoch Anlaufstellen, die Ihnen bei Fragen finanzieller Unterstützung weiterhelfen k?nnen.
Erlass der Langzeitstudiengebühr aufgrund des Vorliegens einer unbilligen H?rte
Die Langzeitstudiengebühr kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen H?rte führen würde. Eine unbillige H?rte liegt in der Regel vor bei studienzeitverl?ngernder Auswirkung einer Behinderung oder schweren Erkrankung. Weiterführende Informationen und ein Antragsformular finden Sie im Intranet. Fragen zur Antragstellung beantwortet Ihnen das Studierendensekretariat.
Befreiung vom Beitrag für das Semesterticket
Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, k?nnen vor der Einschreibung oder Rückmeldung die Befreiung vom Beitrag zum Semesterticket im Studierendensekretariat beantragen.
Studierende, die den Betrag für das Semesterticket bereits entrichtet haben, k?nnen eine Erstattung beim AStA beantragen.
Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes
Beeintr?chtigte Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, k?nnen zus?tzliche Finanzierung über das ERAMUS+ Programm erhalten.
Ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bedürfnissen die M?glichkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zus?tzliche Mittel zu beantragen. Die Antragstellung für die Sondermittel und bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Center for International Mobility der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück (CIM).
Weitere Informationen zu F?rderm?glichkeiten
Umfangreiche Informationen zur Finanzierung des Studiums und des beeintr?chtigungsbedingten Mehrbedarfs finden sich auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks.
Auf www.barrierefrei-studieren.de sind ebenfalls zahlreiche finanzielle F?rderungsm?glichkeiten für beeintr?chtigte Studierenden zu finden. Auf Basis eines Matching Verfahrens werden aus 6.800 F?rderungen diejenigen vorgestellt, die zur individuellen Situation passen.
Weitere Beratungseinrichtungen
Das Studierendensekretariat informiert und ber?t Sie zu allen Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten.
Im Intranet (Zugriff nur für bereits immatrikulierte Studierende) erhalten Sie vielf?ltige Informationen u. a. zur Prüfungsorganisation, Anerkennung und Anrechnung von Vorleistungen, zur Beurlaubung, Rückmeldung, Erlassm?glichkeiten für Beitr?ge und Gebühren und alle erforderlichen Antr?ge und Formulare.
Zu allen Studien- und Prüfungsangelegenheiten ber?t Sie die zust?ndige Sachbearbeitung für Ihren Studiengang im Studierendensekretariat.
Das Team des Gleichstellungsbüros unterstützt die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und M?nnern einzusetzen, bestehende Nachteile auszugleichen und Frauen- und Geschlechterforschung zu integrieren (vgl. § 3 Abs. 3 NHG).
Alle Informationen und Ansprechpartnerinnen des Gleichstellungsbüros finden Sie hier.
Bei organisatorischen Fragen wie z. B. barrierefreier Geb?udezugang, technische Hilfsmittel, Parkm?glichkeiten für beeintr?chtigte Studierende unterstützen Sie die nachfolgenden Mitarbeitenden der Studiendekanate/Institute:
Fakult?t Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur: Nicole Prior, n.prior@hs-osnabrueck.de, Tel. 0541 969-5262
Fakult?t Ingenieurwissenschaften und Informatik: Magret Kn?uper, m.knaeuper@hs-osnabrueck.de , Tel. 0541 969-3711
Fakult?t Management, Kultur und Technik: Silke Silies, s.silies@hs-osnabrueck.de , Tel. 0591 80098 449
Institut für Musik: Martin Wessels-Behrens, m.wessels-behrens@hs-osnabrueck.de , Tel. 0541 969-3144
Fakult?t Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: Lena Armbrust, l.armbrust@hs-osnabrueck.de , Tel. 0541 969-3187
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) setzt sich für die Interessen der Studierenden ein, organisiert 新老虎机平台,最新老虎机, druckt Skripte und unterstützt und schwierigen Situationen.
Weitere Informationen und direkte Ansprechpartner*innen finden Sie hier.
Die Zentrale Studienberatung Osnabrück informiert und unterstützt Studieninteressierte und Studierende gerne bei allen Fragen rund um dieStudienwahl oder bei einem Fachwechsel.
Alle Informationen zu den Angeboten und den Ansprechpartner*innen der Zentralen Studienberatung finden Sie hier.
Die Beratungsstelle ist aufgeteilt in die Bereiche Psychologische Beratung und Sozialberatung mit unterschiedlichen Angeboten und verschiedenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Hier finden Sie alle Informationen zur Beratung durch das Studentenwerk.
Das Studentenwerk Osnabrück ber?t zum Thema “Studieren mit Handicap”, u.a. auch zur Studienfinanzierung und zur Finanzierung von behinderungsbedingtem Mehrbedarf.
Das Deutsche Studentenwerk hat ein umfangreiches Handbuch zum Thema “Studium und Behinderung” ver?ffentlicht: