Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub in Niedersachsen (Arbeitgeberstandort ist hier entscheidend)

Arbeitnehmer/innen haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von fünf Arbeitstagen innerhalb des laufenden Kalenderjahres, frühestens 6 Monate nach Bestehen des Besch?ftigungsverh?ltnisses.

Der Anspruch gilt für politische und berufliche Weiterbildung und teilweise auch für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Die Seminare müssen in Niedersachsen anerkannt sein.

Das Gehalt wird w?hrend des Seminars weitergezahlt, die Seminarkosten tragen die Teilnehmer / - innen selbst.

So geht’s:.

  • Seminar aussuchen

Ein Seminar aussuchen, an dem man gerne teilnehmen m?chte. Das Seminar muss in Niedersachsen  anerkannt sein. Beim Seminar anmelden und auf die Best?tigung des Anbieters warten.

  • Antrag beim Arbeitgeber stellen

Sobald die Unterlagen da sind, die zur Beantragung des Bildungsurlaubs notwendig sind, muss ein formloser Antrag (mindestens 4 Wochen vor dem Bildungsurlaub) auf Arbeitsbefreiung gem. § 2 NBildUG v. 25.01.91 auf dem Dienstweg an den Gesch?ftsbereich  Personalmanagement gerichtet werden (Seminarunterlagen / -programm beifügen).  Eine frühzeitige Beantragung verbessert die Planbarkeit.

Sollte es Probleme mit der Genehmigung geben, gerne an den Personalrat wenden. Insbesondere Angebote für gezielte Personengruppen müssen kein Ausschlusskriterium sein.

  • Bildungsurlaub genie?en

     

  • Nach dem Bildungsurlaub

Die Teilnahmebest?tigung beim Gesch?ftsbereich Personalmanagement einreichen.

Wird der Antrag abgelehnt, so darf dies nicht aus allgemeinen betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen geschehen. Die genannten Gründe müssen konkret und nachvollziehbar sein, bspw. wenn es wegen gleichzeitiger Krankheit oder Urlaubsansprüchen von Kolleginnen / Kollegen zu wesentlichen Beeintr?chtigungen im Betriebsablauf führt. Ablehnung immer schriftlich geben lassen. Wir prüfen dann gerne gemeinsam mit euch, ob dies rechtm??ig geschehen ist.