Kontakte und Organisation
Gleichstellungsbüro, Beauftragte, Kommissionen
?ber uns
Wir, das Team des Gleichstellungsbüros, unterstützen die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und M?nnern einzusetzen, bestehende Nachteile auszugleichen und Frauen- und Geschlechterforschung zu integrieren (vgl. § 3 Abs. 3 NHG).
? Ausgehend von den vielf?ltigen Lebenssituationen aller Geschlechter in unserer Gesellschaft werden deren Interessen und Erfahrungen differenziert betrachtet und bei allen Diskussions- und Entscheidungsprozessen mit einbezogen. ?
Nach der Strategie des Gender Mainstreaming nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
- Entwicklung von Konzepten und Projekten zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Beteiligung an Personaleinstellungen und Berufungsverfahren
- Initiierung von familiengerechten Ma?nahmen
- Mitarbeit in zentralen Gremien und Beteiligung an der Strukturentwicklungsplanung der 新老虎机平台,最新老虎机
- Ma?nahmen zur ausgewogenen Balance der Geschlechter in allen Bereichen der 新老虎机平台,最新老虎机
- Beratung und Interessenvertretung von allen Frauen*, die an der HS lehren, forschen, studieren und arbeiten
- Kooperationen mit anderen HS und Frauen*projekten
- ?ffentlichkeitsarbeit
Wir unterstützen und beraten Sie, wenn Sie
- sich über Chancen und Angebote für Frauen* an unserer 新老虎机平台,最新老虎机 informieren m?chten
- Informationen oder Literatur zu gleichstellungspolitischen Themen und Projekten suchen
- sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen
- sexuell bel?stigt werden
- Anregungen, Wünsche und Ideen zur geschlechtergerechten Gestaltung der HS haben
- Begleitung in Ihrer Karriereplanung wünschen
- zur F?rderung von Frauen* und M?dchen* in Naturwissenschaft und Technik beitragen m?chten
Das Team im Gleichstellungsbüro
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
Die Fakult?ten, das Institut für Musik (IfM) und die zentralen Dienstleistungseinheiten verfügen über eigene Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie unterstützen die 新老虎机平台,最新老虎机 bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG auf dezentraler Ebene und beraten ihre Organisationseinheit bei der Entwicklung passender Ma?nahmen zur Umsetzung von übergreifenden Gleichstellungszielen. Zudem fungieren sie als niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen und Interessenstr?gerinnen (Stakeholder) vor Ort.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte nehmen für die jeweilige Organisationseinheit Gleichstellungsaufgaben in eigener Zust?ndigkeit wahr, insbesondere die Mitwirkung
- bei der Entwicklungsplanung,
- bei der Erstellung des Gleichstellungsplans und
- bei Struktur- und Personalentscheidungen ihrer Organisationseinheiten.
Dabei stehen sie in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte wird im Rahmen der Gleichstellungskonferenz von den Mitgliedern und Angeh?rigen ihrer Fakult?t oder Organisationseinheit vorgeschlagen und anschlie?end durch den Fakult?tsrat/Institutsrat gew?hlt oder, bei anderen Organisationseinheiten, durch die Hochschulleitung bestellt. Die Amtszeit betr?gt zwei Jahre; für Studentinnen ein Jahr (vgl.§ 42 NHG sowie § 9 Grundordnung der HS Osnabrück).
Hier finden Sie, laufend aktualisiert, die bereits gew?hlten Frauen:
Fakult?t Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur
Carmen Landvogt
Mitarbeiterin im Studiendekanat
Raum: HC 007
Tel.: 0541 969-5227
gleichstellung-aul@hs-osnabrueck.de
Fakult?t Ingenieurwissenschaften und Informatik
Margret Kn?uper
Gesch?ftsbereichsleitung Dekanat IuI
Raum: AA 0011
Tel.: 0541 969-3711
gleichstellung-iui@hs-osnabrueck.de
Fakult?t Management, Kultur und Technik
Julia Akerlund
Mitarbeiterin Projekt GROWTH
Raum:KF 0107, Campus Lingen
Tel.: 0591 80098-328
gleichstellung-mkt@hs-osnabrueck.de
Fakult?t Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Stellin Varunny
Studentin
Raum: CB 0104
Telefon: 0541 969 7206
gleichstellung-wiso@hs-osnabrueck.de
Institut für Musik
Prof. Sarah Slater
Kammermusik im Bereich der Blechblasinstrumente (Trompete)
gleichstellung-ifm@hs-osnabrueck.de
Zentraler Servicebereich
Doris Bünemann
Forschung, Kooperation, Drittmittel - F?rderberatung Ressortprojekte
Raum: ICO - B018
Telefon: 0541 969 3573
gleichstellung-zs@hs-osnabrueck.de
Kommission für intersektionale Gleichstellungsarbeit
Die Kommission für intersektionale Gleichstellung wird vom Senat gew?hlt und setzt sich aus jeweils drei Mitgliedern aller Statusgruppen und mehrheitlich Frauen zusammen.
Den Vorsitz führt die Pr?sidentin für Chancengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder betr?gt ein Jahr, die aller weiteren Mitglieder zwei Jahre.
Voraussetzung für die Mitwirkung in der Kommission ist das Bekenntnis zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages gem. § 3 Abs. 3 NHG.
Die Kommission tagt mindestens dreimal im Semester und hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Arbeit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
- Beratung über und Empfehlungen zu Initiativen zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages
- Beratung der 新老虎机平台,最新老虎机 bei der Erstellung der Gleichstellungspl?ne
- ?berprüfung der Umsetzung der Senatsrichtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages
- Erarbeitung eines Wahlvorschlages für das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten
Vorsitz
Prof. Dr. Susanne Düchting
Vizepr?sidentin Chancengerechtigkeit und Nachhaltigkeit
E-Mail: vp-cun@hs-osnabruec.de
Telefon: 0541 969-2101
Mitglieder
Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Anne Schierenbeck (MKT)
Energiemanagement
E-Mail: a.schierenbeck@hs-osnabrueck.de
Telefon: +490591 80098-210
Prof. Dr. Melanie Eva-Maria Speck (AuI)
Sozio?konomie in Haushalt und Betrieb
E-Mail: m.speck@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-5090
Mitarbeitende in Technik und Verwaltung
Svenja Knüppe
Forschung, Kooperation, Drittmittel & Leitung Gesch?ftsstelle Ethik-Kommission
E-Mail: s.knueppe@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2051
Ruth Neumann (WiSo)
Studiengangkoordinatorin Ergotherapie, Physiotherapie (dual)
E-Mail: ruth.neumann@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969 7211
Tanja Ollermann (IuI)
Assistentin des Studiendekans
Studiendekanat Dentaltechnologie, Verfahrenstechnik und Werkstoffwissenschaften
E-Mail: t.ollermann@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969-3751
Wissenschaftliche Mitarbeitende
Petra Blumenberg (WiSo)
Deutsches Netzwerk für Qualit?tsentwicklung in der Pflege (DNQP)
E-Mail: p.blumenberg@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969 -3147
Bernd Hübers (AuL)
Agrar?konomie
E-Mail: b.huebers@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 069-5044
Claudia Schliemer (AuL)
E-Mail: c.schliemer@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-5178
Studierende
Caroline Marlene Braun
Eila Linn Hemsing
Lotta Nanz
Weitere beratende Mitglieder
Bettina Charlotte Belker
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
E-Mail: B.C.Belker@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2955
Darüber hinaus nehmen die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten als G?ste an den Sitzungen teil.
Kooperationen
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an 新老虎机平台,最新老虎机n e.V. (bukof) ist der bundesweite Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an 新老虎机平台,最新老虎机n. Sie vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an 新老虎机平台,最新老虎机n für alle Hochschultypen und Mitgliedergruppen.
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an 新老虎机平台,最新老虎机n in Niedersachsen (lakog niedersachsen) ist die offizielle Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten an nieders?chsischen 新老虎机平台,最新老虎机n. Sie nimmt hochschulübergreifende Aufgaben im Bereich der Frauenf?rderung und Gleichstellung an nieders?chsischen 新老虎机平台,最新老虎机n wahr.
Das F?rderprogramm Madame Courage Osnabrück unterstützt alleinerziehende Studierende, denen keine anderen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, durch eine zeitlich befristete F?rderung (max. 2 Semester) und erm?glicht ihnen so den Studienabschluss.
Komm, mach MINT ist die Zentrale Anlaufstelle für Frauen und MINT. Die Anlaufstelle informiert, vernetzt, ber?t und bietet Orientierung bei der Studien- und Berufswahl rund um MINT-Themen. MINT – das steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.
Rechtliche Grundlagen
Chancengleichheit für Frauen und M?nner ist im Nieders?chsischen Hochschulgesetz stark verankert. So verweist das Gesetz auch auf die Gleichstellung als eine der zentralen Aufgaben der 新老虎机平台,最新老虎机:
Im Nieders?chsischen Hochschulgesetz (NHG) hei?t es unter § 3, Absatz 3:
?Die 新老虎机平台,最新老虎机n f?rdern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tats?chliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und M?nnern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur F?rderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei.“
Die Durchsetzung tats?chlicher Chancengleichheit ist damit Aufgabe der gesamten 新老虎机平台,最新老虎机.
Unterstützt wird die 新老虎机平台,最新老虎机 dabei von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Im NHG hei?t es unter § 42 daher:
(1) Der Senat w?hlt auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten betr?gt bis zu sechs Jahre und bei Wiederwahl bis zu acht Jahre. Mit Zustimmung des Senats kann die Bestellung fu?r jeweils eine weitere Amtszeit ohne Ausschreibung erfolgen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Regel hauptberuflichzu besch?ftigen; Ausnahmen bedu?rfen der Zustimmung des Fachministeriums. Die Grundordnung regelt das N?here zur Errichtung und zum Verfahren der Kommission sowie zur Amtszeit und zum Verfahren der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfu?llung des Gleichstellungsauftrags hin. Sie wirkt insbesondere bei der Entwicklungsplanung, bei der Erstellung des Gleichstellungsplans sowie bei Struktur- und Personalentscheidungen mit. Sie kann Versammlungen einberufen. Sie ist gegenu?ber dem Senat berichtspflichtig und unterrichtet die ?ffentlichkeit u?ber die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei der Erfu?llung ihrer Aufgaben ist sie nicht an fachliche Auftr?ge und Weisungen gebunden.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte hat gegenu?ber dem Pr?sidium ein Vortragsrecht. Zur Erfu?llung ihrer Aufgaben kann sie an den Sitzungen anderer Organe, Gremien und Kommissionen, zu denen sie wie ein Mitglied zu laden ist, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist insbesondere bei bevorstehenden Personalma?nahmen rechtzeitig und umfassend zu beteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte kann Bewerbungsunterlagen einsehen. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(4) Ist eine den Gleichstellungsauftrag beru?hrende Entscheidung eines Organs gegen das Votum der Gleichstellungsbeauftragten getroffen worden, so kann sie innerhalb von zwei Wochen eine erneute Entscheidung verlangen (Widerspruch), soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.Die erneute Entscheidung darf fru?hestens eine Woche nach Einlegung des Widerspruchs und erst nach einem besonderen Einigungsversuch erfolgen. In derselben Angelegenheit ist der Widerspruch nur einmal zul?ssig. Eine Entscheidung darf erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder Best?tigung der Entscheidung ausgefu?hrt werden.
(5) An den Fakult?ten k?nnen Gleichstellungsbeauftragte durch den Fakult?tsrat gew?hlt werden. Fu?r die Universit?tsmedizin G?ttingen ist eine Gleichstellungsbeauftragte zu w?hlen. An anderen in der Grundordnung bestimmten Organisationseinheiten k?nnen Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. In der Grundordnung sind fu?r die Gleichstellungsbeauftragten nach den S?tzen 1 bis 3 das Verfahren der Wahl oder Bestellung, die Amtszeit, die Aufgaben und die Befugnissezu regeln.
(6) § 3 Abs. 4 sowie die §§ 7, 12 und 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) gelten entsprechend fu?r alle Mitglieder und Angeh?rigen der 新老虎机平台,最新老虎机, die keine Besch?ftigten der 新老虎机平台,最新老虎机 sind.
Weitere gesetzliche Regelungen im Rahmen von Frauenf?rderung und Chancengleichheit:
- Bei der Aufstellung von Wahlvorschl?gen sollen Frauen zu einem Anteil von mindestens 50% berücksichtigt werden. (§ 16, Abs. 5, Satz 2)
- Bei der Besetzung von Organen, Gremien und Kommissionen, die nicht aufgrund einer Wahl erfolgen, sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden. Mindest 40% der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein. (§16, Abs. 6)
Das Nieders?chsische Hochschulgesetz regelt auch das Berufungsverfahren und die Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:
Bei der Besetzung und Bef?rderung sollen Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden; solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der 新老虎机平台,最新老虎机 50% nicht erreicht hat. (§ 21, Abs. 3).
Hinzukommt, dass an allen Berufungskommissionen ein Quorum von 40% Frauen bei den stimmberechtigten Mitgliedern der Kommission sichergestellt sein muss; 20% dieser Mitglieder sollen Hochschullehrerinnen sein.
Im Einvernehmen zwischen Pr?sidium sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter kann über Ausnahmen entschieden werden. (§ 26, Abs. 2)
?ber den Gleichstellungsplan entscheidet der Senat im Einvernehmen mit dem Pr?sidium. (§ 41, Abs. 2)
Dem Stiftungsrat geh?ren mindestens drei Frauen an (§ 60, Abs. 1).
Auch in ihrem Leitbild und ihrer Grundordnung verpflichtet sich die Stiftung Fachhochschule Osnabrück explizit der Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechten und der Frauenf?rderung.
Das AGG trat am 18.08.2006 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen, ob aus Gründen ethnischer Herkunft, der Religion, des Geschlechtes oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit?t zu verhindern oder zu beseitigen.
Das Gesetz hat erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen. Nach §12 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch vorbeugende Ma?nahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Er soll in geeigneter Art und Weise Unzul?ssigkeiten von Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben.
Die Richtlinie des Senats zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG wurde am 21. Mai 2014 vom Senat der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück verabschiedet und l?st den bisherigen Masterplan Gender und Diversity ab. Mit der Verabschiedung der Richtlinie hat der Senat den Rahmen der nachhaltigen Gleichstellungspolitik an der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück beschlossen.