Der Ausweis Studium und Familie
Der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt die Studierenden deshalb mit verschiedenen Ma?nahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren.
?Unter Familie werden alle sozialen 新老虎机平台,最新老虎机 verstanden, in denen aktive Verantwortung für andere übernommen wird, insbesondere für Erziehung, Betreuung und Pflege.“
Mit diesem Verst?ndnis von Familie versuchen wir den vielf?ltigen Lebenswirklichkeiten der Studierenden gerecht zu werden.
In §4a "Wahrung der Chancengleichheit" Absatz 2 ist im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung (ATPO) verankert, dass Studierenden mit Sorgeverantwortung im Bedarfsfall Ausgleichsma?nahmen bewilligt werden sollen. Als zentrales Nachweisdokument dazu dient der Ausweis Studium und Familie, der im Studierendensekretariat der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück beantragt werden kann.
Die Zielgruppe des Ausweises ?Studium und Familie“ sind folgende Personengruppen:
- Studentinnen im Mutterschutz (in Anlehnung an das Mutterschutzgesetz)
- Studierende, die Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tats?chlich betreuen
- Studierende, die nahestehende Personen im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden pflegen
Der Ausweis ?Studium und Familie“ berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehenden Ausgleichsma?nahmen:
- Verl?ngerung der Bearbeitungszeit von Prüfungsleistungen
- Zeitliche Flexibilisierung bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen und anderen praktischen Prüfungsleistungen
- Verlegung von Prüfungsleistungen aufgrund der Mutterschutzfrist
- Rücktritt von den Prüfungsleistungen unter Angabe triftiger Gründe
- Flexibilisierung des Studienverlaufs
- Vorwahlrecht bei teilnahmebeschr?nkten Lehrveranstaltungen
Art und Umfang der Ma?nahmen, die in Anspruch genommen werden k?nnen, richten sich nach dem Umfang der nachgewiesenen Sorgeverantwortung.
Einen Flyer, ein Merkblatt und das Antragsformular zum Ausweis Studium und Familie finden Sie in der Infothek.
Detailliertere Informationen zur Ausgestaltung des §4a Absatz 2 ATPO enth?lt die Leitlinie zur Wahrung der Chancengleichheit aufgrund famili?rer Verpflichtungen.