Beauftragte für Sonderaufgaben

 

AGG-Beschwerdestelle (§ 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes  ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit?t zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Mitglieder und Angeh?rige der 新老虎机平台,最新老虎机 haben das Recht, sich bei der 新老虎机平台,最新老虎机 zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Besch?ftigungsverh?ltnis oder im Rahmen des Studiums vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Besch?ftigten, Lehrenden, Mitstudierenden oder Dritten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. 


Arbeitssicherheitsbeauftragter / Brandschutzbeauftragter
Arbeitsschutz ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeitspl?tze, Bewahrung des menschlichen Lebens sowie die Erhaltung und F?rderung der Gesundheit aller Besch?ftigten.

Beauftragte für Biologische Sicherheit (gem. § 6 Abs. 4 Gentechnikgesetz)

Datenschutzbeauftragter / IT-Sicherheitsbeauftragter

Gleichstellungsbeauftragte

Haushaltsbeauftragter

Korruptionspr?ventionsbeauftragter

Schwerbehindertenbeauftragte*r des Arbeitgebers

N.N.

 

Schwerbehindertenbeauftragte*r für Studierende

N.N.

 

Strahlenschutzbeauftragter

Tierschutzbeauftragte