?nderung von Namens- und Geschlechtseintr?gen
An der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück eingeschriebene Studierende und Bewerbende k?nnen anlassbezogen ?nderungen von Angaben des Personenstandes, ihres (Vor-)namens oder Geschlechtseintrags beantragen.
Je nach Konstellation sind unterschiedliche Antr?ge zu stellen bzw. Nachweise vorzulegen.
Für inter*, trans* und/oder nicht-bin?re Personen ergeben sich h?ufig besondere Herausforderungen und diskriminierende Situationen im Alltag und Arbeitskontext, da Menschen in ihrem Umfeld nicht immer angemessen, mitunter diskriminierend reagieren oder Verwaltungsvorg?nge (noch) nicht auf die tats?chlich gelebte Geschlechtervielfalt angepasst sind.
Vor diesem Hintergrund erkennt die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück den gew?hlten Vornamen und die gew?hlte Geschlechtsidentit?t bereits vor der amtlichen ?nderung im Personenstand an, um das Allgemeine Pers?nlichkeitsrecht zu wahren und Geschlechterdiskriminierung zu verhindern (eine Ausnahme ist die Ausstellung von Abschlussdokumenten).
Wenn Sie Ihren Vornamen und/oder Nachnamen amtlich ge?ndert haben, zum Beispiel aufgrund von Heirat, Adoption, Scheidung oder nach gerichtlicher ?nderung, k?nnen Sie beim Studierendensekretariat bei der für Sie zust?ndigen Studiengangs-Sachbearbeitung einen formlosen Antrag auf Namens?nderung stellen.
Dies gilt auch für Personen, die Namen und/oder Geschlecht aufgrund eines Verfahrens nach § 4,5 TSG oder 45b PSG ge?ndert haben bzw. auf Grundlage des bald in Kraft tretenden Selbstbestimmungsgesetzes, siehe https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-den-entwurf-zum-selbstbestimmungsgesetz--229610 .
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den Scan/eine Kopie eines entsprechenden Nachweises (z.B. Heiratsurkunde, Personalausweis, Gerichtsbeschluss etc.) bei.
Ab Datum der Freigabe der ?nderung wird der neue Name auf allen Hochschuldokumenten und Abschlussdokumenten sowie in allen elektronischen Systemen und der hochschulinternen Kommunikation aufgeführt.
Das Studierendendensekretariat veranlasst zudem (falls erforderlich) die Vergabe einer neuen E-Mailadresse sowie die Ausstellung einer neuen CampusCard (nur bei Namens?nderung).
Bei einer Namens?nderung aus Gründen der Eheschlie?ung oder Scheidung k?nnen Zeugnisse grunds?tzlich nicht nachtr?glich mit dem ge?nderten Namen ausgestellt werden.
Insgesamt orientiert sich die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück bei Anfrage nach Namens- und Geschlechts?nderungen von Bewerbenden oder eingeschriebenen Studierenden weitestgehend an den Empfehlungen für 新老虎机平台,最新老虎机n der Antidiskriminierungsstelle des Bundes https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.html.
Künftig sind vereinfachte Regelungen für eine Vornamens und Geschlechts?nderung durch das neue Selbstbestimmungsgesetz zu erwarten, welches aktuell noch nicht in Kraft ist, siehe https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-den-entwurf-zum-selbstbestimmungsgesetz--229610
Abh?ngig davon, ob bereits eine amtliche Entscheidung zu einer ?nderung des Vornamens- und/oder Geschlechts geführt hat, bestehen für Sie folgende M?glichkeiten:
Variante 1: Offizielle/dauerhafte Namens- und/oder Geschlechts?nderung auf Grundlage einer amtlichen oder gerichtlichen Entscheidung:
M?chten Bewerbende oder Studierende ihren bürgerlichen Vornamen oder das offiziell eingetragene Geschlecht offiziell ?ndern und damit amtlichen Schriftverkehr oder Abschlussdokumente mit ge?ndertem Namen und/oder Geschlecht erhalten, ist dafür (noch) ein amtliches Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG,https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/) oder ggf. in Ihrem Fall nach § 45b Personenstandsgesetz https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/12/drittes-geschlecht.html erforderlich.
Erkl?ren Personen gem. § 45 b Personenstandsgesetz gegenüber dem Standesamt offiziell einen anderen Vornamen und ein anderes Geschlecht, dann wird auf Basis diese vom Standesamt beglaubigten oder beurkundeten Erkl?rung aktuell eine ?nderung im Personen- und Melderegister vorgenommen. Sie k?nnen dann unter Vorlage der gesiegelten Erkl?rung beim Bürgeramt einen neuen Personalausweis erhalten.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie Ihren Vornamen und/oder das Geschlecht bereits amtlich ge?ndert haben, k?nnen Sie beim Studierendensekretariat bei der für Sie zust?ndigen Studiengangs-Sachbearbeitung einen formlosen Antrag auf Namens?nderung stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den Scan/eine Kopie eines entsprechenden Nachweises (neuer Personalausweis, Gerichtsbeschluss etc.) bei.
Variante 2: Vorl?ufige Vornamens- und/oder Geschlechts?nderung ohne amtliche oder gerichtliche Entscheidung:
Für interne Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Studium kann die 新老虎机平台,最新老虎机 auch vor einer amtlichen ?nderung den selbst gew?hlten Namen und das selbst gew?hlte Geschlecht einer trans*, inter* oder bin?ren Person anstelle des amtlichen Vornamens und Geschlechts verwenden. Hierzu z?hlen alle Angelegenheiten, wie z. B. die Anrede in E-Mails, die Immatrikulation oder Führung von Hochschulunterlagen (ausgenommen ist die Erstellung von Abschlussunterlagen).
Was müssten Sie tun?
Um auch vor in Kraft treten einer amtlichen ?nderung eine Namens- und Geschlechts?nderung in unseren Hochschul-EDV-Systemen durchführen zu k?nnen, ben?tigt die 新老虎机平台,最新老虎机 von Ihnen zeitnah eine Erkl?rung, dass Sie zur Führung in den Systemen der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück eine ?nderung des amtlichen Vornamens und Geschlechts beantragen. Weiter bitten wir Sie um die Vorlage eines Erg?nzungsausweises ?dgti“ (https://dgti.org/ergaenzungsausweis.html ), den Sie unkompliziert unter dem genannten Link beantragen k?nnen. Ein solcher Erg?nzungsausweis hat den Vorteil, dass er als Nachweis zusammen mit dem Perosnalausweis auch bei anderen Beh?rden vorgelegt werden kann.
Wenn Sie Ihren Vornamen und/oder den Geschlechtseinrtrag ?ndern lassen m?chten, k?nnen Sie beim Studierendensekretariat bei der für Sie zust?ndigen Studiengangs-Sachbearbeitung einen formlosen Antrag auf Namens- und oder Geschlechts?nderung stellen. Bitte teilen Sie uns konkret mit, unter welchem Namen und Geschlecht Sie bei der 新老虎机平台,最新老虎机 geführt werden m?chten und reichen eine Kopie des dgti-Ausweises zusammen mit Ihrer Erkl?rung ein.
Ab Datum der Freigabe der ?nderung wird der neue Name auf allen Bescheinigungen und Dokumenten (ausgenommen Abschlussdokumente) sowie in allen elektronischen Systemen und der hochschulinternen Kommunikation aufgeführt.
Das Studierendendensekretariat veranlasst zudem (bei Namens?nderung) die Vergabe einer neuen E-Mailadresse sowie die Ausstellung einer neuen CampusCard.
Namens?nderungen aufgrund von Heirat oder Scheidung:
Bei einer Namens?nderung aus Gründen der Eheschlie?ung oder Scheidung k?nnen Abschlusdokumente grunds?tzlich nicht nachtr?glich mit dem ge?nderten Namen ausgestellt werden. Denn auf den Dokumenten muss der Name ausgewiesen werden, der zum Zeitpunkt des Studienabschlusses geführt wurde.
Vornamens- und/oder Geschlechts?nderung von inter*, trans* und/oder nicht-bin?re Personen:
Hat die betroffene Person den rechtskr?ftigen Beschluss zur Vornamens?nderung vom Amtsgericht erhalten, besteht nach § 5 TSG das Recht auf Nichtoffenlegung der Vergangenheit in der anderen Geschlechterrolle.
Ein neu ausgestelltes Zeugnis mit aktuellem Datum oder Datum der Rechtskraft würde zur einer Offenbarungspflicht führen.
Für die Ausstellung von Abschlussdokumenten (Abschlusszeugnis, Urkunde etc.) mit ge?ndertem Namen und/oder Geschlecht ben?tigt das Studierendensekretariat in jedem Fall einen Nachweis über die rechtsgültige ?nderung Ihrer Personendaten. Liegt keine amtliche Entscheidung oder ein entsprechender amtlicher Auszug aus dem Personenstandsregister vor, werden Abschlussdokumente gem. der mit Immatrikulation vorgelegten Ausweisdokumente ausgestellt.