Immatrikulations- und Pr¨¹fungsangelegenheiten
Immatrikulations- und Pr¨¹fungsangelegenheiten
Das Team des Studierendensekretariats ber?t Studieninteressierte und Studierende und weitere Mitglieder der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú zu allen Fragen rund um die Themen Bewerbung und Zulassung, Einschreibung, Geb¨¹hren und Entgelte sowie zu Pr¨¹fungsangelegenheiten.
Die Mitarbeitenden der Studiengangs-Sachbearbeitung betreuen die Studierenden administrativ w?hrend des gesamten Studienverlaufs und helfen Ihnen bei Ihren Fragen gerne weiter.
Wir haben nachfolgend die wichtigsten Hinweise zu Immatrikulations- und Pr¨¹fungsangelegenheiten f¨¹r Sie zusammengestellt. Weiterf¨¹hrende Informationen, Formulare und Antr?ge f¨¹r immatrikulierte Studierende finden Sie in der Infothek im Intranet.
Immatrikulationsangelegenheiten
Bewerberinnen und Bewerber, die f¨¹r ein Studium ab Sommersemester 2025 ¨¹ber das Bewerbungsportal ein Studienplatzangebot von der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck erhalten haben, k?nnen den Platz innerhalb der im Zulassungsschreiben/Schreiben zur Immatrikulation genannten Fristen annehmen und sich online immatrikulieren.
Die Immatrikulation erfolgt ausschlie?lich online mit LogIn ¨¹ber das Bewerbungsportal der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú. Im Rahmen der Online-Immatrikulation geben Sie dann die f¨¹r ein Hochschulstudium erforderlichen Erkl?rungen ab und laden die im Zulassungsschreiben/Informationssschreiben genannten Dokumente hoch.
Auf der Seite Einschreibung- Hinweise zur online-Immatrikulation erhalten Sie Informationen zu wichtigen, durch die ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú in der online-Immatrikulation individuell von Ihnen abgefragten Erkl?rungen und Nachweisen. Diese variieren je nach Zugangsvoraussetzungen f¨¹r den Studiengang und den von Ihnen vorab im Bewerbungsportal gemachten Angaben.
Studierende an der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck m¨¹ssen f¨¹r jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag f¨¹r das Sommersemester 2025 setzt sich wie folgt zusammen:
Studieng?nge in Lingen und Osnabr¨¹ck*:
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 13,- Euro
Deutschlandsemesterticket: 176,40 Euro**
Gesamt: 357,40 Euro (beachten Sie die Bankverbindung f¨¹r die fristgerechte R¨¹ckmeldung)
*gilt nicht f¨¹r die berufsbegleitenden Bachelorstudieng?nge "Ingenieurwesen-Maschinenbau", "Management betrieblicher Systeme", "Pflanzentechnologie in der Agrarwirtschaft", "Midwifery" (Immatrikulation ab Sommersemester 2025), "Pflegemanagement", "Pflegewissenschaft" und "Physiotherapie (berufsbegleitend)" und sowie alle nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudieng?nge; diese zahlen den um das Deutschlandsemesterticket reduzierten Betrag von 181,- Euro und / oder ggf. die gem?? Geb¨¹hrenordnung des Studiengangs zus?tzlich zu zahlenden Beitr?ge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, k?nnen vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages f¨¹r das Deutschlandticket im Studierendensekretariat beantragen.
Beurlaubte Studierende
Beurlaubte Studierende zahlen f¨¹r das Sommersemester 2025 einen um den Verwaltungskostenbeitrag reduzierten Betrag in H?he von:
Studieng?nge mit Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabr¨¹ck und Lingen: 282,40 Euro
Studieng?nge ohne Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabr¨¹ck und Lingen: 106,- Euro
Informationen zur R¨¹ckmeldung, inkl. der Bankverbindung, finden Sie hier.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters, zum Studienguthaben und zur Langzeitstudiengeb¨¹hr sowie zur M?glichkeit des Erlasses der Langzeitstudiengeb¨¹hr aufgrund einer unbilligen H?rte finden Sie im Intranet.
R¨¹ckmeldung
Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen, m¨¹ssen sich in folgenden Zeitr?umen zur¨¹ckmelden:
- 01. Mai bis 15. Juli f¨¹r das Wintersemester
- 01. November bis 15. Januar f¨¹r das Sommersemester
Die R¨¹ckmeldung erfolgt durch die ?berweisung des aktuellen Semesterbeitrags (und gegebenenfalls der Langzeitstudiengeb¨¹hren) auf folgendes Konto:
Bankverbindung
ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck
IBAN: DE90 2655 0105 0000 0787 90
BIC: NOLADE22XXX
Sparkasse Osnabr¨¹ck
Verwendungszweck:
Zeile 1: HSOS und Ihre Matrikelnummer (Bitte ohne Leerzeichen) - Beispiel: HSOS1234567
Zeile 2: Ihr Name, Vorname - Beispiel: Muster, Maxi
Studierende, die an einer staatlichen nieders?chsischen ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú eingeschrieben sind, verf¨¹gen ¨¹ber ein sogenanntes ?Studienguthaben¡°. Dieses Studienguthaben ergibt sich f¨¹r Bachelor-Studierende aus der Regelstudienzeit des gew?hlten grundst?ndigen Studiengangs zuz¨¹glich weiterer sechs Semester. Bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern ergibt sich also ein Studienguthaben von 12 Semestern. F¨¹r einen konsekutiven Masterstudiengang erh?ht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit f¨¹r diesen Studiengang.
Informationen zu den Auswirkungen der aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossenen Erh?hung der individuellen Regelstudienzeit auf die Erhebung der Langzeitstudiengeb¨¹hren finden Sie im Intranet.
Durch Vorstudienzeiten an einer staatlichen oder staatlich gef?rderten ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú in Deutschland vermindert sich das Studienguthaben. Wenn kein Studienguthaben mehr zur Verf¨¹gung steht, werden durch die ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Langzeitstudiengeb¨¹hren in H?he von 500 Euro je Semester erhoben.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angeh?rigen, wenn die Pflegebed¨¹rftigkeit nachgewiesen worden ist
- T?tigkeit als gew?hlter Vertreter in einem Organ (ggf. auch Gremium) der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks (findet h?chstens f¨¹r zwei Semester Anwendung)
- Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragen (findet h?chstens f¨¹r zwei Semester Anwendung)
Die Langzeitstudiengeb¨¹hr wird nicht erhoben bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes im Sinne von ¡ì 25 Abs. 3 BAf?G, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angeh?rigen, wenn die Pflegebed¨¹rftigkeit nachgewiesen worden ist
- Absolvierung einer in der Studienordnung vorgesehenen Studienzeit im Ausland
- Absolvierung eines in der Studienordnung vorgesehenen Studiensemesters.
Detaillierte Informationen, auch zu den rechtlichen Grundlagen, haben wir im Merkblatt Studienguthaben und Langzeitstudiengeb¨¹hren f¨¹r Sie zusammengestellt.
Wenn bereits Langzeitstudiengeb¨¹hren anfallen, k?nnen bestimmte Umst?nde einen Erlass der Langzeitstudiengeb¨¹hr aufgrund einer unbilligen H?rte rechtfertigen. Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie im Intranet.
Beurlaubung
Studierende k?nnen ab dem zweiten Fachsemester f¨¹r ein bis vier Semester aus wichtigem Grund beurlaubt werden (¡ì 10 Immatrikulationsordnung). Studien- und Pr¨¹fungsleistungen k?nnen w?hrend einer Beurlaubung grunds?tzlich nicht abgelegt werden. Ausnahmen (z. B. Pr¨¹fungen bei einem freiwilligen Auslandssemester) sind in ¡ì 13 Allgemeiner Teil der Pr¨¹fungsordnung geregelt.
Auch im Urlaubssemester m¨¹ssen sich Studierende zur¨¹ckmelden, der Semesterbeitrag reduziert sich jedoch um den Verwaltungskostenbeitrag. Den aktuellen Semesterbeitrag f¨¹r ein Urlaubssemester finden Sie unter dem Punkt Semesterbeitrag.
Antr?ge sind f¨¹r das Wintersemester bis sp?testens 15. Juli und f¨¹r das Sommersemester bis sp?testens 15. Januar schriftlich zu stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung erteilt das Studierendensekretariat unter E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de oder Telefon: 0541 969-7100.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie im Intranet.
Exmatrikulation
Studierende k?nnen sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag ¨¹ber das Studierendensekretariat exmatrikulieren. Das Antragsformular finden Sie im Intranet. Die Exmatrikulation erfolgt ¨C wenn nicht anders beantragt ¨C in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht r¨¹ckwirkend ausgesprochen werden.
R¨¹ckgabe der CampusCard, Erstattung des Semesterbeitrags
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, f¨¹r das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser durch die ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck erstattet.
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. f¨¹r das Wintersemester; 28.02. f¨¹r das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlusspr¨¹fung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Pr¨¹fung an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben.
Die CampusCard der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck kann w?hrend des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte kl?ren Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Geb¨¹hren zu begleichen oder entliehene Medien zur¨¹ck zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabr¨¹ck nutzen m?chte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen Geb¨¹hr in H?he von € 5 ,- ausstellen lassen.
Studierende sind mit der Immatrikulation durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich auf Personensch?den, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Unf?lle z.B. in der Freizeit sind nicht versichert. Da die ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú verpflichtet ist, Unf?lle binnen drei Tagen nach Bekanntwerden zu melden, bitten wir Sie, Unf?lle unverz¨¹glich anzuzeigen.
Ihre Ansprechperson bei Unf?llen:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Geb?ude AF, Raum AF 0012
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de
An der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck eingeschriebene Studierende k?nnen anlassbezogen ?nderungen ihres (Vor-)namens oder Geschlechtseintrags beantragen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Pr¨¹fungsangelegenheiten
Pr¨¹fungsanmeldung
Detaillierte Informationen zur Pr¨¹fungsanmeldung sowie dem Anmeldezeitraum finden Sie im Intranet.
Studierende m¨¹ssen sich w?hrend des Pr¨¹fungsanmeldezeitraums ¨¹ber das Intranet zu den Pr¨¹fungen anmelden. Sie erhalten vor Beginn des Pr¨¹fungsanmeldezeitraums eines jeden Semesters wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren per E-Mail an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.
Eine gesonderte Pr¨¹fungsanmeldung gilt f¨¹r das Institut f¨¹r Duale Studieng?nge. Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Instituts.
Weitere Informationen zur Anmeldepflicht finden Sie in ¡ì 12 Allgemeiner Teil der Pr¨¹fungsordnung in der aktuell ver?ffentlichten Fassung.
Pr¨¹fungszeitraum und Pr¨¹fungspl?ne
Den Pr¨¹fungszeitraum des jeweiligen Semesters entnehmen Sie bitte dem Punkt Pr¨¹fungszeitr?ume.
Detaillierte Pr¨¹fungspl?ne finden Sie nach Fakult?ten geordnet im Intranet
R¨¹cktritt von Pr¨¹fungen
Informationen zum R¨¹cktritt von Pr¨¹fungen und weitere Regelungen des Allgemeinen Teils der Pr¨¹fungsordnung finden Sie ebenfalls im Intranet.
Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
Informationen zur Anerkennung von benoteten und unbenoteten Pr¨¹fungsleistungen sowie Anrechnung von au?erhochschulischer Kompetenzen finden Sie im Intranet auf den Infothekseiten des Studierendensekretariats.
Nachteilsausgleich im Studium und bei Pr¨¹fungen
Informationen zum Nachteilsausgleich im Studium und bei Pr¨¹fungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung finden Sie im Intranet.
Archivierung von pr¨¹fungsbezogenem Schriftgut
Lehrende finden Informationen zur Archivierung von pr¨¹fungsbezogenem Schriftgut im Intranet.
Aus einer l?nger andauernden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeintr?chtigung resultieren f¨¹r Studierende konkrete Nachteile, falls Pr¨¹fungen unter den in den Pr¨¹fungsordnungen vorgesehenen Bedingungen absolviert werden m¨¹ssen. Ein Nachteilsausgleich dient dazu, Nachteile von behinderten oder chronisch erkrankten Studierenden im Vergleich zu Studierenden ohne entsprechende Einschr?nkung aufzuheben oder zu verringern. Es findet eine Anpassung der Pr¨¹fungsbedingungen mit dem Ziel, einen vorhandenen Nachteil auszugleichen, statt.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben Anrecht auf Ma?nahmen des Nachteilsausgleichs, sofern das Prinzip der Chancengleichheit eingehalten wird. Ein Nachteilsausgleich beinhaltet keine Anpassung der Pr¨¹fungsinhalte und darf nicht dazu f¨¹hren, dass gegen¨¹ber Studierender ohne Nachteile eine ?berkompensation erfolgt.
Umfassende Informationen zur Antragstellung finden Sie im Intranet.
Ansprechpartnerin f¨¹r Nachteilsausgleiche im Studierendensekretariat der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú ist Angela Schubert, a.schubert@hs-osnabrueck.de
Beratungsangebot
Der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterst¨¹tzen wir Sie mit verschiedenen Ma?nahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren.
Die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsb¨¹ros stehen Ihnen gerne f¨¹r eine pers?nliche Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie zur Verf¨¹gung. Auf den Seiten des Gleichstellungsb¨¹ros finden Sie neben Ansprechpartnerinnen auch Informationen zu Themen wie Kinderbetreuung oder Wickelr?umen an der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú.
Ausweis ?Studium und Familie¡°
Studierende mit Kindern oder mit Pflegeverantwortung k?nnen im Studierendensekretariat zudem den Ausweis ?Studium und Familie¡° beantragen. Dieser erm?glicht beispielsweise einen flexibleren Studienverlauf. Ausf¨¹hrliche Informationen sowie das Antragsfomular finden Sie im Intranet.
Ihre Ansprechperson f¨¹r den Ausweis Studium und Familie:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Geb?ude CB, Raum CB 0008
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de