新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück an neuem Projekt zur au?erklinischen Beatmung beteiligt Dienstag, 26. Juli 2022

Forscht erfolgreich für eine bessere Versorgung in der Pflege: Prof. Dr. Andreas Büscher erh?lt Mittel des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss für das Projekt ?Bedarfslagen, Bedürfnisse und sektorenübergreifende Versorgungsverl?ufe au?erklinisch beatmeter Intensivpatienten (ATME)

Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses f?rdert Verbund-Vorhaben zwei Jahre lang mit insgesamt 1,1 Millionen Euro

?ATME – Bedarfslagen, Bedürfnisse und sektorenübergreifende Versorgungsverl?ufe au?erklinisch beatmeter Intensivpatienten“ lautet der Titel eines neuen Forschungsprojekts, mit dem die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück erstmals erfolgreich Mittel des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss einwerben konnte. Von insgesamt 1,1 Millionen Euro entfallen rund 230.000 Euro auf die 新老虎机平台,最新老虎机.

新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück forscht im Verbund

Die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück führt das Projekt als Konsortialpartner zusammen mit der aQua – Institut für angewandte Qualit?tsf?rderung und Forschung im Gesundheitswesen sowie dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) durch. Weitere Partner sind die Deutsche Interdisziplin?re Gesellschaft für Au?erklinische Beatmung (DIGAB) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

?Das Projekt fügt sich gut ein in bisherige Arbeiten an der 新老虎机平台,最新老虎机 zur Versorgungsforschung und zur h?uslichen pflegerischen Versorgung. Es handelt sich um einen Versorgungsbereich für sehr schwer erkrankte Menschen, der sich durch eine neue Gesetzgebung gerade sehr dynamisch ver?ndert,“ so Prof. Dr. Andreas Büscher, verantwortlich für die Aufgaben und Arbeiten der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück im Projekt.

Situationen au?erklinisch beatmeter Menschen erfassen und auswerten

Ziel des Projekts ATME ist es, die unterschiedlichen Versorgungsverl?ufe, Patient Journeys genannt, zu erforschen, die den Bedarf an au?erklinischer Intensivpflege ausgel?st haben. Untersucht wird, welche Form der Versorgung für welchen Bedarf und welche Patientengruppe am ehesten geeignet ist und ob zu bestimmten Zeitpunkten der au?erklinische Beatmungszustand der Patienten und Patientinnen als vermeidbar oder reversibel eingeordnet werden kann.

Die Gruppe der Menschen, die au?erklinisch beatmet werden müssen, ist sehr heterogen. Dies bezieht sich gleicherma?en auf ihr Alter, die Krankheitsbilder, die eine au?erklinische Beatmung erforderlich machen, sowie auf m?gliche Begleiterkrankungen. Auch die jeweiligen Krankheits- und Versorgungsverl?ufe, die Therapieziele und -verl?ufe, die Rahmenbedingungen in der Versorgung und die jeweiligen Lebens- und Betreuungssituationen unterscheiden sich h?ufig. Zur Ermittlung der Situationen, aber auch zum Zugang zu Rehabilitationstherapien, zur Koordination der Versorgung und zu den genutzten Versorgungsstrukturen werden umfangreiche Befragungen durchgeführt.

Immer mehr Menschen werden au?erhalb der Klinik langzeitbeatmet

Befragt werden betroffene Patientinnen und Patienten, Fachkr?fte in Pflegeeinrichtungen und Zentren für au?erklinische Beatmung, Haus- und Fach?rzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten. Zudem wird untersucht, welche Versorgungsverl?ufe über die Nutzung von Routinedaten der Gesetzlichen Krankenversicherung nachgezeichnet werden k?nnen. Dabei sollen die Auswirkungen und Ver?nderungen durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsst?rkungsgesetz (GKV-IPReG) aus dem Jahr 2020 berücksichtigt werden.

Die Bedeutung der au?erklinischen Intensivpflege ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Anzahl der Menschen, die jedes Jahr langzeitbeatmet werden müssen, nimmt stetig zu. Der steigenden Anzahl der bedürftigen Personen entsprechend ist auch die Zahl der Angebote und Dienstleister in der au?erklinischen Intensivpflege gewachsen. Ob und inwieweit die Versorgungsstrukturen geeignet sind, die Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen zu erfüllen und die vorrangigen Ziele Rehabilitation und Teilhabe des GKV-IPReG zu erreichen, soll ebenfalls untersucht werden.

Zum Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das h?chste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu f?rdern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss einen Innovationsausschuss eingerichtet. Dieser f?rdert Projekte in den Bereichen ?Neue Versorgungsformen“ und ?Versorgungsforschung“.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Andreas Büscher
E-Mail: a.buescher@hs-osnabrueck.de

Von: Isabelle Diekmann