Datenschutz steht dem Kinderschutz nicht im Weg Mittwoch, 7. Juli 2021

Prof. Dr. Christof Radewagen ist Experte für die Themen Schutzauftrag bei Kindeswohlgef?hrdung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Vertrauensschutz und Datenschutz an der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück. Von ihm ist jetzt der Leitfaden ?Vertrauensschutz im Kinderschutz“ erschienen, der Handlungssicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten in der Jugendhilfe vermittelt.

Prof. Dr. Christof Radewagen von der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück legt Leitfaden für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten in Kinderschutzf?llen vor

Welche Daten darf ich im Falle einer tats?chlichen oder vermuteten Kindeswohlgef?hrdung als Fachkraft des Jugendamtes oder eines freien Jugendhilfetr?gers erheben und weitergeben? Was ist dabei zu beachten und wann sind die Betroffenen über die Datenverarbeitung zu informieren?

Fragen, die sich in der Jugendhilfe st?ndig stellen und oft zu Unsicherheit führen, wie Prof. Dr. Christof Radewagen von der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück aus praktischer Erfahrung wei?. ?Bei dem Thema Kindeswohlgef?hrdung und Datenschutz gibt es immer wieder Berührungs?ngste und einen sich daraus ableitenden gro?en Aufkl?rungsbedarf. Mit dem Leitfaden ?Vertrauensschutz im Kinderschutz“, m?chte ich die Handlungssicherheit der Fachkr?fte in diesem Bereich erh?hen. Zu keinem Zeitpunkt darf es in Folge datenschutzrechtlicher Bedenken durch ein Nichterheben oder Nichtübermitteln von Daten zu einer Kindeswohlgef?hrdung kommen,“ betont Radewagen.

Vertrauen aufzubauen, zu schützen und sensibel mit den Daten umzugehen, bilde die Grundlage für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Fachkraft, Kind und Familie. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen den Fachkr?ften und den Betroffenen ist essentiell für einen gelingenden Kinderschutz. Wenn Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche den Helferinnen und Helfern vertrauen, sprechen sie auch unangenehme Themen an und offenbaren dabei auch zum Teil unbekannte Gefahrensituationen. ?Es sollte deshalb immer das Ziel sein, die Vertrauensbeziehung zu st?rken und die Zustimmung der Beteiligten zur Erhebung und Weitergabe von Daten zu erhalten. Ausnahmen von dieser Vorgehensweise sind jedoch immer dann angezeigt, wenn sich durch die Einbeziehung der Betroffenen die Gef?hrdung für das Kind oder den Jugendlichen erh?hen würde,“ so der Professor. . Um die Einwilligung der Betroffenen zur Datenverarbeitung zu erhalten, helfe es sehr, die Gründe für eine ?bermittlung zu erkl?ren und Transparenz herzustellen. Letztlich müsse jedoch das Wohl des Kindes immer Vorrang haben vor der Zustimmung der Eltern.

Als ?Ammenm?rchen“ bezeichnet Radewagen die Annahme, der Datenschutz setze dem Kinderschutz unüberwindbare Grenzen. Wer die einschl?gigen Rechtsgrundlagen kenne und verstanden habe, der k?nne in jeder Situation sicher und zum Wohle des Kindes handeln. Hier setzt der Leitfaden an und kl?rt wesentliche datenschutzrechtliche Fragen aus der Praxis und bietet entsprechende Antworten an. Dabei wird unterschieden zwischen F?llen, in denen das Jugendamt Hinweise zu einer Kindeswohlgef?hrdung erh?lt, F?llen, in denen freie Tr?ger als Leistungserbringer im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung t?tig sind, sowie F?llen im Schnittstellenbereich von Jugendamt und anderen Stellen und Personen, etwa ?rzten, Lehrern, Schulen, Beratungsstellen, Kinderg?rten oder Jugendzentren.

Der Leitfaden ?Vertrauensschutz im Kinderschutz“ ist praxistauglich konzipiert und erm?glicht das gezielte Nachschlagen.

Ein Download der Datenschutzbroschüre, die im Kontext des Gesamtkonzepts ?Kinderschutz in Niedersachsen“, des nieders?chsischen Sozialministeriums und des Nieders?chsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie umgesetzt wird, ist über die Website des Ministeriums m?glich.

Das Ministerium h?lt auch eine begrenze Zahl gedruckter Ausgaben bereit, die kostenfrei bestellt werden k?nnen.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Christof Radewagen
E-Mail: c.radewagen@hs-osnabrueck.de

Von: Isabelle Diekmann