Zugangsvoraussetzungen

Institut für Duale Studieng?nge (Campus Lingen)

Allgemein

Grundvoraussetzungen für die Aufnahme eines dualen Studiums am Institut für Duale Studieng?nge (IDS) sind der Abschluss eines Studien(kooperations)vertrages mit einem Kooperationsunternehmen sowie der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung. Diese liegt vor, wenn die Studieninteressierten die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine berufliche Vorbildung nach § 18, Absatz 4 des Nieders?chsischen Hochschulgesetzes besitzen. Die konkreten Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen k?nnen den jeweiligen Ordnungen der Studieng?nge sowie den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden.

Ausbildungs- und praxisintegrierende Bachelorstudieng?nge

Studieninteressierte, die sich für einen der fünf ausbildungs- bzw. praxisintegrierenden Bachelorstudieng?nge am IDS einschreiben m?chten, müssen neben der Hochschulzugangsberechtigung zudem einen Studienvertrag mit einem anerkannten Ausbildungs-/Praxisbetrieb nachweisen k?nnen, der in einem Kooperationsverh?ltnis mit dem IDS steht. Das Institut arbeitet bereits mit über 500 Partnerunternehmen zusammen und stellt Studieninteressierten, die Hilfe bei der Unternehmenssuche ben?tigen, gerne eine entsprechende Liste zur Verfügung (Anfragen k?nnen unter Angabe der Postadresse an betreuung-ids@hs-osnabrueck.de gestellt werden). Wer bereits einen Arbeitgeber gefunden hat, der noch nicht mit dem IDS kooperiert, kann sich unter der benannten E-Mail-Adresse ebenfalls gerne an das Büro für Studierenden- und Unternehmensbetreuung wenden. Dort wird zun?chst geprüft, ob eine Kooperation generell m?glich ist, bevor die weiteren Details mit dem jeweiligen Unternehmen besprochen werden.

Berufsintegrierende Bachelorstudieng?nge

Für den berufsintegrierenden Bachelorstudiengang am IDS müssen Studieninteressierte nicht nur über eine Hochschulzugangsberechtigung, sondern ebenfalls über eine anerkannte und fachlich der Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung verfügen. Darüber hinaus muss ein Studienkooperationsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungs-/Praxisbetrieb vorliegen, der den bereits bestehenden Arbeitsvertrag um die Unterstützung w?hrend des dualen Studiums erg?nzt. Als Weiterbildungsstudiengang konzipiert, setzt der berufsintegrierende Bachelor des IDS somit eine bestehende Berufst?tigkeit voraus, w?hrend der aktuelle Arbeitgeber als Partnerunternehmen aufgenommen wird.

Berufsintegrierende Masterstudieng?nge

Um ein duales Masterstudium am IDS aufnehmen zu k?nnen, werden neben der Hochschulzugangsberechtigung zudem der Abschluss eines ersten Hochschulstudiums sowie eine in der Regel einj?hrige Berufserfahrung ben?tigt. Diese muss auf dem vorangegangenen Studium aufbauen und entsprechende Anforderungen bezüglich des Aufgabenniveaus erfüllen. Auch im Falle der beiden berufsintegrierenden Master ist am IDS ein unterzeichneter Studienkooperationsvertrag mit dem aktuellen oder zukünftigen Unternehmen als Kooperationspartner einzureichen, der den bereits bestehenden Arbeitsvertrag um die Unterstützung w?hrend des dualen Studiums erg?nzt. Hilfestellungen bei der Unternehmenssuche werden auch zukünftigen Masterstudierenden gerne angeboten.

Beratung und Betreuung

Neben der Unternehmensliste und Hilfe bei der Suche nach einem Kooperationsunternehmen erhalten Interessierte im Büro für Studierenden- und Unternehmensbetreuung auch Antworten auf alle weiterführenden Fragen zur Bewerbung, den Studieninhalten oder sonstigen Anliegen. Detaillierte Informationen oder Beratungstermine k?nnen gerne telefonisch unter der 0591 80098-739 oder per E-Mail an betreuung-ids@hs-osnabrueck.de angefragt werden. Zudem kann auf unserer Seite zum Bewerbungsprozess dessen konkreter Ablauf für einen ausbildungs- bzw. praxisintegrierenden Bachelor am IDS eingesehen werden.