Individuelle Weiterbildung
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Programmdetails
Die Berufsfelder Hochschulmanagement und Wissenschaftsmanagement boomen und bieten eine Vielfalt von attraktiven Besch?ftigungsm?glichkeiten. Hinzu kommt, dass von Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanagern immer h?ufiger auch eine spezifische Qualifikation erwartet wird. Die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück ist seit mehr als 20 Jahren das Kompetenzzentrum für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement, an dem genau diese Qualifikation vermittelt wird.
Mit der M?glichkeit, einzelne Module des MBA-Studiengangs Hochschul- und Wissenschaftsmanagement zur individuellen Weiterbildung zu belegen, bietet die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück eine flexible Weiterbildungsoption im Rahmen einer Gasth?rerschaft an. Dieses Angebot richtet sich an diejenigen Personen, die keinen vollst?ndigen MBA-Abschluss anstreben, sondern an ausgew?hlten Kernkompetenzen im Wissenschaftsmanagement interessiert sind. Sofern die jeweilige Prüfung bestanden wird, erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat. Andernfalls wird eine Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme ausgestellt.
Wer Interesse am Studium einzelner Module hat, sollte zun?chst den Auslastungsstatus des jeweiligen Moduls beim Studiengangkoordinator erfragen:
Studiengangkoordination
Dipl.-Kfm. (FH) Alexander Rupp
Raum: CH 0008
Caprivistrasse 30 A
49076 Osnabrück
Telefon: 0541 969-3210
E-Mail: a.rupp@hs-osnabrueck.de
?nderungen einer bereits erfolgten Modulbuchung (Storno, Reduzierung bzw. Erh?hung der belegten Modulanzahl in einem Semester) sind ausschlie?lich bis zu einem Monat vor Beginn der Lehrveranstaltungen m?glich. Andernfalls sind die Modulgebühren in voller H?he zu tragen.
Weiter zur Anmeldemaske (aktiv im Anmeldezeitraum für das Sommersemester vom 1. Dezember - 15. Februar und für das Wintersemester - im Zeitraum vom 1. Juni - 15. August)
Die Kosten pro Modul betragen 700 Euro. Weitere Kosten fallen nicht an. Das Teilnahmeentgelt umfasst die Bereitstellung von Lehrveranstaltungen und der Studienmaterialien, Betreuung durch die Studiengangkoordination und die Lehrenden und die Abnahme von Prüfungen.
Berufst?tige k?nnen Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung (z.B. Weiterbildungsgebühren, Fahrt- und ?bernachtungskosten, Literaturausgaben etc.) als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Ma?nahme dazu dient, Kenntnisse im ausgeübten Beruf zu erhalten und zu erweitern, Aufstiegschancen zu verbessern oder sich ge?nderten beruflichen Anforderungen anzupassen.