Outgoing
Lust auf einen Auslandsaufenthalt?
Ganz gleich, ob Sie planen, ein Semester, ein Praktikum, einen Sprachkurs oder eine Summer School im Ausland zu absolvieren, wird es eine unvergessliche Zeit. Neben Ihrer fachlichen Weiterentwicklung k?nnen Sie Ihre Sprachkenntnisse sowie Ihre interkulturellen Kompetenzen voranbringen und viele interessante Menschen aus aller Welt treffen. Sie werden sich austauschen, viele neue Eindrücke gewinnen, Ihren Horizont erweitern und sicherlich auch viel Spa? haben. Nutzen Sie die Gelegenheit w?hrend Ihres Studiums oder als Graduierte. Die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes k?nnen Sie selbst bestimmen.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die verschiedenen M?glichkeiten, Auslandserfahrungen w?hrend und nach Ihrem Studium zu sammeln.
Planung
Bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes sind einige Dinge zu beachten. Faktoren wie die Lebenshaltungskosten des Gastlandes, die Beantragung geeigneter Visa, Absprachen über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen oder eventuelle Studiengebühren an der Gasthochschule sollten in Ihre Planung mit einflie?en. Aber auch die gew?hnlichen Erfordernisse einer Reise wie die Kl?rung von notwendigen Versicherungen und Impfungen und die Organisation einer Transportm?glichkeit sollten bedacht werden. Nutzen Sie die Informationsangebote Ihres International Faculty Office (IFO). Bei Fragen zur Finanzierung und zu hochschulweiten Kooperationen etc. steht Ihnen das Center for International Mobility (CIM) zur Verfügung.
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt an einer ausl?ndischen 新老虎机平台,最新老虎机 verbringen m?chten, k?nnen Sie bei der Wahl einer 新老虎机平台,最新老虎机 gerne auf unser Netzwerk von Partnerhochschulen zurückgreifen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Zielland k?nnen die L?nderinformationen des DAAD hilfreich sein. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung auch die Hinweise und Empfehlungen des Ausw?rtigen Amtes.
Für Auslandsaufenthalte gibt es unterschiedliche Finanzierungs- und Stipendienm?glichkeiten. Je nachdem, ob Sie ein Studium, Praktikum, eine Abschlussarbeit oder einen Sprachkurs im Ausland absolvieren m?chten, informieren Sie sich über finanzielle Unterstützungsm?glichkeiten.
Der finanzielle Aspekt kann bei Auslandsaufenthalten von elementarer Bedeutung sein. Faktoren wie die L?nge des Aufenthalts, Lebenshaltungskosten im Ausland, Studiengebühren und Reisekosten sind bei der finanziellen Planung zu berücksichtigen.
Eine ?bersicht zur gezielten 新老虎机平台,最新老虎机 von Stipendien finden Sie im Intranet.
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt in einem Land der Europ?ischen Union absolvieren m?chten, ben?tigen kein Visum. Stattdessen müssen sie in den meisten EU-L?ndern w?hrend der ersten drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die genauen Bestimmungen der einzelnen EU-L?nder finden Sie bei den L?nderinformationen des DAAD.
Für einen Auslandsaufenthalt au?erhalb der Europ?ischen Union kann eine Visumsbeantragung n?tig sein. Jedes Land hat andere Visa-Bestimmungen. Für Praktika k?nnen zus?tzlich arbeitsrechtliche Anforderungen bestehen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Konsulat beziehungsweise in der Botschaft des von Ihnen gewünschten Ziellandes.
Die Informationsseiten der h?ufigsten Ziell?nder für Auslandsaufenthalte finden Sie nachfolgend:
Viele Studierende, die ein Studien- oder Praxissemester im Ausland planen, stellen sich die Frage, ob sie für dieses Semester an der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück die Semesterbeitr?ge zahlen müssen.
Folgende Regelungen gelten für Auslandsaufenthalte:
für ein obligatorisches (also in der Studienordnung vorgesehenes) Auslandsstudiensemester:
- es kann kein Urlaubssemester beantragt werden
- es ist der Semesterbeitrag zu zahlen (nach der Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt mit einer Mindestdauer von 5 Monaten und 14 Tagen besteht die M?glichkeit, beim AStA die Erstattung des Semestertickets zu beantragen); die CampusCard darf und sollte validiert werden
- ein "Learning Agreement" muss vor Ausreise abgeschlossen werden
- die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt an der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück nach dem in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegten Verfahren
für einen freiwilligen Studienaufenthalt im Ausland (Mindestaufenthalt 3 Monate):
- ein Urlaubssemester kann beantragt werden (im Studierendensekretariat zum 15.01. für das Sommersemester bzw. zum 15.07. für das Wintersemester), dafür sind vorzulegen: Best?tigung der zust?ndigen Studiendekanin / des zust?ndigen Studiendekans bzw. der/des Studiengangsbeauftragten, dass der Studienaufenthalt im Ausland f?rderlich für das Studium ist, und eine Best?tigung über die Art und Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland
- wird ein Urlaubssemester beantragt, ist ein Teil-Semesterbeitrag zu zahlen (Semesterbeitrag reduziert um den Verwaltungskostenbeitrag)
- ein "Learning Agreement" muss vor Ausreise abgeschlossen werden
- die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt an der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück nach dem in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegten Verfahren
für ein obligatorisches Praxissemester/Praktikum (das Praxissemester/Praktikum – egal ob im Ausland oder in Deutschland – ist in der Studienordnung vorgesehen):
- es kann kein Urlaubssemester beantragt werden
- es ist der Semesterbeitrag zu zahlen (nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt mit einer Mindestdauer von 5 Monaten und 14 Tagen besteht die M?glichkeit, beim AStA die Erstattung des Semestertickets zu beantragen); die CampusCard darf und sollte validiert werden
- ein Praxissemestervertrag zwischen Studierender/Studierendem, der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück und der Firma muss abgeschlossen werden
- die Anerkennung an der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück erfolgt nach dem in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegten Verfahren
für ein nicht in der Studienordnung vorgesehenes Praktikum, sofern es mehr als die H?lfte der Vorlesungszeit beansprucht:
- ein Urlaubssemester kann beantragt werden (im Studierendensekretariat zum 15.01. für das Sommersemester bzw. zum 15.07. für das Wintersemester); dafür sind vorzulegen: Best?tigung der zust?ndigen Studiendekanin / des zust?ndigen Studiendekans bzw. der/des Studiengangsbeauftragten, dass das Praktikum f?rderlich für das Studium ist, und eine Best?tigung der Praktikumsstelle über die Art und Dauer des Praktikums
- wird ein Urlaubssemester beantragt, ist ein Teil-Semesterbeitrag zu zahlen (Semesterbeitrag reduziert um den Verwaltungskostenbeitrag)
- ein freiwilliges Praktikum im Studium wird nicht als Studien- oder Prüfungsleistung an der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück anerkannt, es wird nicht in das Abschlusszeugnis aufgenommen
Studierende, die freiwillig ihr letztes Semester (oder Teile ihres letzten Semesters) im Ausland verbringen, um dort ihre Abschlussarbeit (Bachelor, Master) anzufertigen:
- es kann kein Urlaubssemester beantragt werden
- es sind die vollen Semesterbeitr?ge zu zahlen (nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt mit einer Mindestdauer von 5 Monaten und 14 Tagen besteht die M?glichkeit, beim AStA die Erstattung des Semestertickets zu beantragen); die CampusCard darf und sollte validiert werden
Studierende, die aufgrund eines Auslandssemesters ein Urlaubssemester nehmen, sind berechtigt, auch w?hrend dieses Urlaubssemesters Prüfungen an der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück abzulegen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Sachbearbeitenden im Studierendensekretariat.
Aktuelles
Hier halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie über aktuelle 新老虎机平台,最新老虎机 und ausgew?hlte F?rderprogramme, für die Sie sich bewerben k?nnen:
bei folgenden Programmen k?nnen Sie sich für eine finanzielle Unterstützung bewerben:
- Erasmus+ Stipendien für Studiensemester und finanzielle F?rderung in Europa
- 01.02.-01.03. bei den IFOs Ihrer Fakult?t/Institut für das folgende Wintersemester
- 01.08.-15.09. bei den IFOs Ihrer Fakult?t/Institut für das folgende Sommersemester
- HAW.International - Stipendien für Studiensemester, Abschlussarbeiten und Praktika weltweit:
- bis zum 30.06. (für Stipendienbeginn zwischen November und Februar)
- bis zum 31.10. (für Stipendienbeginn zwischen M?rz und Juni)
- bis zum 28./29.02. (für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober)
- PROMOS - Stipendien für Studiensemester und Abschlussarbeiten weltweit, Praktika au?erhalb Europas:
- bis zum 15.05.(für Auslandsvorhaben beginnend zwischen Juli und Dezember des gleichen Jahres)
- bis zum 15.11.(für Auslandsvorhaben beginnend zwischen Januar und Juni des Folgejahres)
- KITABU - Stipendien für Studien-/Praxisaufenthalte ind en USA:
- bis zum 31.07. (für Stipendienbeginn zwischen Juli und Dezember des Folgejahres)
- bis zum 31.01. (für Stipendienbeginn zwischen Januar und Juli des Folgejahres)
KONTAKT CENTER FOR INTERNATIONAL MOBILITY (CIM)
Das Center for International Mobility (CIM) hilft Ihnen bei Fragen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten, bei Bewerbungen an 新老虎机平台,最新老虎机n innerhalb hochschulweiter Kooperationen. Interessierte Studierende k?nnen sich zu den Beratungszeiten telefonisch beraten lassen.
Unterlagen sollten per E-Mail bzw. per Post gesendet werden oder der Briefkasten am oberen Eingang des AB-Geb?udes kann genutzt werden
Kontakt International Faculty Office
In den International Faculty Offices stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für eine umfangreiche Beratung bezüglich der Planung, Wahl der Partnerhochschule, Organisation und Leistungsanerkennung Ihrer Auslandsaufenthalte zur Verfügung.
IFO Fakult?t Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur | Lea Kl?ppel | ||
IFO Fakult?t Ingenieurwissenschaften und Informatik | Maria Kiebert |
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IFO Fakult?t Management, Kultur und Technik | Katharina Freitag | ||
IFO Fakult?t Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Britta Horstmann-Koopmann | Heike Reichel |
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IFO Institut für Musik | Martin L?cherbach |