Staatliche Anerkennung - Berufsanerkennungsjahr

Berufsanerkennungsjahr

Die staatliche Anerkennung ist nach wie vor das ?Gütesiegel“ für die Fachkr?fte der Sozialen Arbeit. Die Soziale Arbeit ist ein reglementierter Beruf. Dieser Berufsschutz mit seinen Bezügen zum Datenschutz, zum Tarifrecht, zum exklusiven Zugangsrecht in bestimmten Arbeitsfeldern und zum europ?ischen Recht wird allein durch die Vergabe der staatlichen Anerkennung erlangt.

Die Verleihung des akademischen Abschlusses und die Vergabe der staatlichen Anerkennung sind rechtssystemisch zwei getrennte Verfahren. In Niedersachsen kann die Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter erhalten, wer im Anschluss an das erfolgreich absolvierte Studium Soziale Arbeit B.A. ein Berufsanerkennungsjahr absolviert (Zweiphasigkeit). Die Rahmenbedingungen sind festgelegt in der Nieders?chsischen Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilp?dagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO). Die 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück ist zust?ndig für die Anerkennung der Berufsqualifikation Soziale Arbeit.

Ziele des Berufsanerkennungsjahres sind der reflektierte Theorie-Praxis-Transfer und die Entwicklung der eigenen Berufsidentit?t. Unter der Berücksichtigung der ethischen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen soll zu einem selbstst?ndigen und eigenverantwortlichen professionellen Handeln im Bereich der Sozialen Arbeit bef?higt werden. Dies setzt eine Einarbeitung in die Praxis der Sozialen Arbeit und das damit verbundene Verwaltungshandeln in einem origin?ren Feld der Sozialen Arbeit voraus.

Die Ausbildungsstelle schlie?t mit den Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit B.A. einen Ausbildungsvertrag ab. Ein Bestandteil hierzu ist der individuelle Ausbildungsplan. Die Anleitung wird gew?hrt durch eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin beziehungsweise einen staatlich anerkannten Sozialarbeiter. Begleitende Lehrveranstaltungen für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Berufsanerkennungsjahr und Seminare für die Anleiterinnen und Anleiter werden durch die 新老虎机平台,最新老虎机 gew?hrleistet.
 

FAQ zum Berufsanerkennungsjahr

Wir kl?ren h?ufig gestellte Fragen!

In der Orientierungs- und Planungsphase rund um das Berufsanerkennungsjahr und die staatliche Anerkennung gibt es immer wieder viele Fragen. Für das Berufsanerkennungsjahr, welches in Niedersachsen für den Erwerb der staatlichen Anerkennung erforderlich ist und in Begleitung mit der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück absolviert werden kann, haben wir die h?ufigsten Fragen zusammengestellt und hoffen dadurch Antworten geben zu k?nnen. Es bleiben trotzdem weitere Fragen offen? Dann melden Sie sich gerne im Praxisreferat Soziale Arbeit.

Fragen im Vorfeld

Fragen zu Beginn des BAJs

Fragen w?hrend des BAJs

Fragen zum Abschluss des BAJs

Kontakt

Beratung und Koordination

Lara-Lee Terkowski
staatl. anerkannte Sozialarbeiterin M.A.
Praxisbeauftragte

Raum CF 0305
Telefon: 0541 969 - 7240
E-Mail: lara-lee.terkowski@hs-osnabrueck.de

Sprechzeiten: nach Vereinbarung per Mail

Andrea Kolchmeyer
Praxisreferat Soziale Arbeit

Raum: CF 0305
Telefon: 0541 969-2870
E-Mail: a.kolchmeyer@hs-osnabrueck.de

Sprechzeiten:
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Antragstellung und Zulassung zum Berufsanerkennungsjahr, Urkunden

Lena Schneider
Studierendensekretariat

Raum: CB 0017
Telefon: 0541 969-2934
E-Mail: l.schneider.2@hs-osnabrueck.de