Finanzierung
Erasmus+ F?rderung

Erasmus+
Das Hochschulprogramm ERASMUS+ (European Region Action Scheme for the Mobility of University Students) ist eine der gro?en Erfolgsgeschichten der Europ?ischen Union. Es f?rdert seit 1987 grenz¨¹berschreitende Mobilit?t.
Erasmus+ ist ein Programm der Europ?ischen Union, welches u.a. die Mobilit?t von Studierenden (Bachelor, Master, Doktoranden) f?rdert. Dazu geh?ren Studienaufenthalte an europ?ischen Erasmus-Partnerhochschulen und Praktika. Stipendien f¨¹r ein Erasmus+ Praktikum k?nnen beim EU Hochschulb¨¹ro Osnabr¨¹ck beantragt werden.
ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ún, die an Erasmus+ Programm teilnehmen m?chten, ben?tigen die Erasmus Charta f¨¹r die Hochschulbildung. Die EU-Kommission hat der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck die ECHE f¨¹r die Programmgeneration von 2021-27 wieder verliehen.
Information zu Erasmus+ Studienaufenthalten
Im Rahmen des europ?ischen ERASMUS+ Programms haben Studierende der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck die M?glichkeit, jeweils f¨¹r mindestens 2 Monate bis h?chstens 12 Monate in jeder Studienphase (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europ?ischen Partnerhochschulen Ihres Studiengangs zu studieren.
F¨¹r einen Platz im Erasmus+ Programm bewerben Sie sich direkt beim International Faculty Office (IFO) Ihrer Fakult?t bzw. Institut f¨¹r Musik im Bewerbungsportal Mobility Online. Den Zugangslink erhalten Sie von Ihrem International Faculty Office. AnsprechpartnerInnen finden Sie auf unserer Outgoing-Webseite unter Kontakte International Faculty Office. Die Bewerbungen k?nnen im folgenden Zeitraum eingereicht werden:
- 01.08.-15.09. f¨¹r Auslandsaufenthalte im folgenden Sommersemester
- 01.02.-01.03. f¨¹r Auslandsaufenthalte im folgenden Wintersemester.
Die Bewerbungsbedingungen erfahren Sie dort.
Sobald Sie f¨¹r einen der Pl?tze ausgew?hlt wurden, nominiert das IFO Sie an der Partnerhochschule. Bitte beachten Sie, dass die Nominierung nicht die Bewerbung ersetzt, sondern die reine Kandidatur darstellt. Nach der Nominierung erhalten Sie in der Regel von der Gasthochschule die Informationen zu Bewerbungsverfahren und ¨Cfristen sowie Vorlesungsangeboten, Sprachkursen oder Unterkunft.
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Parallel dazu wird Ihre Bewerbung vom IFO an das Center of International Mobility (CIM) weitergeleitet und Sie werden automatisch f¨¹r eine Erasmusf?rderung vorgesehen, d.h. Sie m¨¹ssen sich nicht nochmal bewerben!
Das CIM bietet folgende Online-Infoveranstaltungen f¨¹r Erasmus-Aufenthalte im kommenden Wintersemester. Die Einladung mit dem Link wird Ihnen im April zugesandt.
23. April 2025, 13.30 Uhr - 14.15 Uhr: Informationen zur Erasmus-F?rderung
24. April 2025, 13.30 Uhr - 14.15 Uhr: Erstellung des digitalen Erasmus Learning Agreement
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Um einen ersten Einblick f¨¹r ein Auslandssemester gewinnen zu k?nnen, finden Sie hier Erfahrungsberichte. Informationen zum Ablauf k?nnen Sie in der Checkliste und ?bersicht der Fristen/Termine (Wintersemester 2025/26) nachlesen.
Des Weiteren finden Sie hier folgende Informationen:
Erasmus-Studierendencharter 2021-2027
Erasmus+ Programm f¨¹r Studierende
Das Erasmus+ Programm beinhaltet folgende Leistungen:
- Erlass der Studiengeb¨¹hren an der Gasthochschule
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
- monatlicher Mobilit?tszuschuss
Ob eine taggenaue F?rderung m?glich ist f¨¹r Studierende, die im Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026 ins Ausland f¨¹r ein Studiensemester gehen, h?ngt von der Mittelbewilligung des Nationalen Erasmus-Agentur im DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) ab. N?heres wird voraussichtlich ab Ende Juni 2025 bekannt sein.
Die H?he der monatlichen F?rderung im Rahmen der Studierendenmobilit?t wird seit dem Projekt 2024 in zwei F?rderraten eingeteilt:
L?ndergruppe 1 - L?nder mit h?heren Lebenshaltungskosten (F?rderrate 600 €/Monat; Tagessatz 20 €)
Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Gro?britannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden
L?ndergruppe 2 - mit mittleren Lebenshaltungskosten (F?rderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
L?ndergruppe 3 - mit niedrigen Lebenshaltungskosten (F?rderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Bulgarien, Kroatien, Litauen,Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, T¨¹rkei, Ungarn
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Diese Gleichbehandlung von Gef?rderten mit Behinderung, Studierende mit Kind (im Ausland), Studierende mit einer chronischen Erkrankungen, Studierende aus Nicht-Akademiker-Haushalten und erwerbst?tige Studierende sowie f¨¹r nachhaltigen Reisen ist auch der NA DAAD ein st?ndiges Anliegen. In diesen F?llen kann ein sogenanntes "Top Up" (Sonderf?rderung) beantragt werden.
Mit dem Stipendienkalkulator k?nnen Sie sich schon einmal grob Ihre F?rderung ausrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Summe von der tats?chlichen F?rderung aufgrund der taggenauen Abrechnung abweichen kann.
Ab dem Aufruf 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden unabh?ngig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die H?he der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht.
Reisedistanz* zwischen | Standardreise** | Green Travel** |
10 und 99 KM | 28 Euro | 56 Euro |
100 und 499 KM | 211 Euro | 285 Euro |
500 und 1999 KM | 309 Euro | 417 Euro |
2000 und 2999 KM | 395 Euro | 535 Euro |
3000 und 3999 KM | 580 Euro | 785 Euro |
4000 und 7999 KM | 1.188 Euro | 1.188 Euro |
8000 KM und mehr | 1.735 Euro | 1.735 Euro |
*Die Distanz ermittelt sich mit dem EU-Distance-Calculator. Es wird ein Weg zugrunde gelegt. Startpunkt ist der Ort der Heimat-Fakul?t: Osnabr¨¹ck oder Lingen. Die Reisekostenpauschale muss nicht separat beantragt werden. Sie findet automatisch Ber¨¹cksichtigung bei der Ermittlung der Bewilligungsh?he.
** wenn ¨¹berwiegend folgende(s) Verkehrsmittel gew?hlt werden: Flugzeug, Schiff, Auto (allein)
*** wenn ¨¹berwiegende folgende(s) Verkehrsmittel gew?hlt werden: Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit, Fahrrad
Sollten Sie dar¨¹ber hinaus einen begr¨¹ndeten Bedarf an zus?tzlichen Reisetagen haben, k?nnen bei Nutzung von ¨¹berwiegend nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Flug, Schiff, im Auto allein) max. 2 Reisetage gew?hrt werden.
Sollten Sie dar¨¹ber hinaus einen begr¨¹ndeten Bedarf an zus?tzlichen Reisetagen haben, k?nnen bei Nutzung von ¨¹berwiegend umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Mitfahrgelegenheit) max. 6 Reisetage gew?hrt werden.
Ein begr¨¹ndeter Bedarf kann bestehen, wenn die tats?chlichen Reisekosten (f¨¹r Tickets, Tankquittungen, ?bernachtungsbelege) f¨¹r die Anzahl der tats?chlichen Reisetage h?her sind als die einmalig gezahlte Fahrtkostenpauschale. Die Reisetage z?hlen als zus?tzliche Aufenthaltstage und werden mit dem g¨¹ltigen Tagessatz (20 bzw. 18 Euro/Tag) finanziell unterst¨¹tzt.
Die tats?chlich ben?tigten Tage sind nach R¨¹ckkehr im Bewerbungsportal anzugegeben. Ggf. wird die Gesamtf?rderung angepasst.
Ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bed¨¹rfnissen die M?glichkeit, f¨¹r ihren Auslandsaufenthalt zus?tzliche Mittel zu beantragen. Nachfolgend werden die Zielgruppen aufgef¨¹hrt:
Studierende mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht k?nnen einen Zuschuss im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts erhalten. Es kann eine monatliche Pauschale zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss in H?he von 250 € monatlich beantragt werden. Als Nachweis ist eine Ehrenw?rtliche Erkl?rung einzureichen. Diese wird den Studierenden ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt. Mit der Ehrenw?rtliche Erkl?rung wird durch die/den Gef?rderten best?tigt, dass Nachweise vorhanden sind (z.B. Ausweis zum GdB, Bescheid Landessozialamt, ?rztliches Attest). Gleichzeitig wird das Einverst?ndnis erkl?rt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
Alternativ kann ein Realkostenantrag mit dem CIM beim DAAD sp?testens 3 Monate vor Beginn der Mobilit?t gestellt werden. Der Realkostenantrag ist vor Durchf¨¹hrung der Ma?nahme von der NA DAAD zu genehmigen. In der Regel k?nnen bis zu 15.000 Euro pro Semester und Mobilit?t bzw. 30.000 Euro pro Studienjahr und Mobilit?t beantragt werden. Die F?rderung dient w?hrend der Durchf¨¹hrung einer Mobilit?t der Finanzierung auslandsbedingter Mehrkosten als Realkosten auf Grund der Behinderung. Nachweise wie z.B. ein ?rztliches Attest muss bei der Antragstellung eingereicht werden. Die finanzielle F?rderung einer Begleitperson ist ggf. m?glich. Es kann ein Realkostenantrag f¨¹r vorbereitende Reisen gestellt werden. Die F?rderung dient der Erkundung der Umst?nde vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilit?t. Die finanzielle F?rderung einer Begleitperson ist m?glich. Es k?nnen max. 15.000 Euro pro Mobilit?t gew?hrt werden.
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Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen k?nnen ¨¹ber Erasmus+ eine Pauschale in H?he von 250 € monatlich zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss erhalten, wenn sie ihr Kind/ihre Kinder mit ins Ausland nehmen:
?Es handelt sich um ein minderj?hriges leibliches Kind, Adoptivkind oder Pflegekind und das Kind/die Kinder werden w?hrend des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen
?Die H?he der Sonderf?rderung ist unabh?ngig von der Anzahl der Kinder
?Beantragung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners m?glich; eine Doppelf?rderung des Kindes ist auszuschlie?en.
?Werden beide Eltern bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gef?rdert, k?nnen beide den Zuschuss* erhalten.
Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt. Mit der Ehrenw?rtliche Erkl?rung wird durch die/den Gef?rderten best?tigt, dass Nachweise vorhanden sind (z.B. Geburtskurkunde, Reiseunterlagen f¨¹r das Kind). Gleichzeitig wird das Einverst?ndnis erkl?rt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
Alternativ k?nnen Sondermittel in Form eines Realkostenantrags beantragt werden. Die F?rderung dient w?hrend der Durchf¨¹hrung einer Mobilit?t der Finanzierung auslandbedingter Mehrkosten f¨¹r das Kind/die Kinder. In der Regel k?nnen bis zu 15.000 Euro pro Semester und Mobilit?t bzw. 30.000 Euro pro Studienjahr und Mobilit?t beantragt werden. Ein Realkostenantrag ist mit dem CIM beim DAAD sp?testens 3 Monate vor Beginn der Mobilit?t einzureichen. Der Realkostenantrag ist vor Durchf¨¹hrung der Ma?nahme von der NA DAAD zu genehmigen.
Falls Sie weitere Anliegen und Fragen rund um das Thema Studieren mit Kind haben, wenden Sie sich gerne an den Familien-Service des Gleichstellungsb¨¹ros.
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Studierende mit einer chronischen Erkrankung (chronische k?rperliche oder psychische Erkrankung) k?nnen eine Pauschale in H?he von 250 € monatlich zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss erhalten, wenn dadurch ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Eine schwerwiegende chronische Erkrankung ist gem?? der Definition des Bundesministeriums f¨¹r Gesundheit:
" (...) Hiernach gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zus?tzlich eines der folgenden Kriterien erf¨¹llt: entweder Pflegebed¨¹rftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsf?higkeit von mindestens 60 %. Au?erdem gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung ben?tigt, ohne die nach ?rztlicher Einsch?tzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeintr?chtigung der Lebensqualit?t durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsst?rung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, k?nnen zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit geh?ren."
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/chronisch-kranke-menschen)
Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt. Mit der Ehrenw?rtliche Erkl?rung wird durch die/den Gef?rderten best?tigt, dass Nachweise vorhanden sind (z.B. ?rztliches Attest). Gleichzeitig wird das Einverst?ndnis erkl?rt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
Alternativ kann ein Realkostenantrag mit dem CIM beim DAAD sp?testens 3 Monate vor Beginn der Mobilit?t gestellt werden. Der Realkostenantrag ist vor Durchf¨¹hrung der Ma?nahme von der NA DAAD zu genehmigen. In der Regel k?nnen bis zu 15.000 Euro pro Semester und Mobilit?t bzw. 30.000 Euro pro Studienjahr und Mobilit?t beantragt werden. Die F?rderung dient w?hrend der Durchf¨¹hrung einer Mobilit?t zur Abdeckung auslandsbedingter Mehrkosten als Realkosten auf Grund der chronischen Erkrankung. Die finanzielle F?rderung einer Begleitperson ist ggf. m?glich. Ein Realkostenantrag f¨¹r eine vorbereitende Reise kann gestellt werden.
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Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus, sog. Erstakademiker/innen, k?nnen ¨¹ber Erasmus+ eine Pauschale in H?he von 250 € monatlich zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss erhalten, wenn.
- beide Elternteile oder Bezugspersonen ¨¹ber keinen Abschluss an einer ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú verf¨¹gen.
- Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss f¨¹hrt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsf?llen zur Bewertung von Abschl¨¹ssen an dem durch die Hochschulrektorenkonferenz zur Verf¨¹gung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie an der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat.
Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
- Die Nachweispflicht dar¨¹ber, dass Abschl¨¹sse der Eltern in dem Land, in welchem sie erworben wurden, nicht als akademischer Abschluss gewertet werden und somit Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht, liegt im Zweifelsfall bei der/dem Studierenden. Dies betrifft insbesondere im Ausland erworbene Abschl¨¹sse.
- Im Ausland absolvierte Studieng?nge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der F?rderf?higkeitskriterien f¨¹r den Erhalt der Zusatzf?rderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt. Mit der Ehrenw?rtliche Erkl?rung wird durch die/den Gef?rderten best?tigt, dass die Voraussetzungen erf¨¹llt sind und Nachweise vorhanden sind (z.B. Formlose Angaben zu den Bildungsabschl¨¹ssen der Eltern, Ehrenw?rtliche Erkl?rung der Eltern). Gleichzeitig wird das Einverst?ndnis erkl?rt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
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Erwerbst?tige Studierende k?nnen ¨¹ber Erasmus+ eine Pauschale in H?he von 250 € monatlich zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss erhalten. Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt. Folgende Voraussetzungen m¨¹ssen vorliegen:
- Die T?tigkeit muss mindestens sechs Monate regelm??ig und ohne Unterbrechung zwischen dem 1.2. (oder fr¨¹her) des gleichen Jahres f¨¹r das Wintersemester und 1.6.(oder fr¨¹her) des vorherigen Jahres f¨¹r das Sommersemester) und dem Zeitpunkt der Ausreise ausge¨¹bt worden sein.
- Das monatliche Netto-Einkommen liegt ¨¹ber 450 € und unter 850 € (Nettoverdienst aller T?tigkeiten pro Monat aufaddiert).
- Die T?tigkeit wird nicht in Selbstst?ndigkeit ausge¨¹bt.
- Studierende in Studieng?ngen, bei denen ein festes Gehalt gezahlt wird (z.B. duale Studieng?nge) sind ausgenommen.
- Die T?tigkeit in Deutschland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgef¨¹hrt (hierzu z?hlen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine K¨¹ndigung ist keine Voraussetzung; der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
Mit der Ehrenw?rtliche Erkl?rung wird durch die/den Gef?rderten best?tigt, dass die Voraussetzungen erf¨¹llt sind und Nachweise vorhanden sind (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuererkl?rungen). Gleichzeitig wird das Einverst?ndnis erkl?rt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
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Sollten Sie die Voraussetzungen f¨¹r mehrere Sonderf?rderungen (z.B. Erwerbst?tigkeit plus Erstakademiker/in) erf¨¹llen, kann nur eine Sonderf?rderung bewilligt werden. Bitte ber¨¹cksichtigen Sie das in Ihrem Antrag. Bei Fragen zur Antragstellung der Top Ups und ggf. eines Realkostenantrags wenden Sie sich bitte an das Center for International Mobility (CiM).
Achtung: Die finanziellen Top Ups zur Sonderf?rderung bei der Teilnahme an einem Blended Intensive Programme (BIP) betragen einmalig 100 Euro f¨¹r einen Kurzzeitaufenthalt von bis zu 14 Tagen bzw. einmalig 150 Euro f¨¹r einen Kurzzeitaufenthalt zwischen 15 und 30 Tagen. Dar¨¹ber hinaus erhalten Studierende mit Sonderf?rderung einen einmaligen distanzabh?ngigen Fahrtkostenzuschuss, wenn sie an einem BIP teilnehmen. :
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
100 und 499 KM | 180 Euro | 210 Euro |
500 und 1999 KM | 275 Euro | 320 Euro |
2000 und 2999 KM | 360 Euro | 410 Euro |
Die Distanz ermittelt sich mit dem EU-Distance-Calculator. Es wird ein Weg zugrunde gelegt.
Mit der Ehrenw?rtlichen Erkl?rung wird von den gef?rderten Studierenden die Zugangsvoraussetzungen f¨¹r die Sonderf?rderung und das Einverst?ndnis erkl?rt, Nachweise auf Aufforderung der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck vorzulegen.
Das Erasmus+ Programm beinhaltet folgende Leistungen:
- Erlass der Studiengeb¨¹hren an der Gasthochschule
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
- monatlicher Mobilit?tszuschuss
Ob eine taggenaue F?rderung m?glich ist f¨¹r Studierende, die im Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 ins Ausland f¨¹r ein Studiensemester gehen, h?ngt von der Mittelbewilligung des Nationalen Erasmus-Agentur im DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) ab. N?heres wird voraussichtlich ab Ende Juni bekannt sein.
Die H?he der monatlichen F?rderung im Rahmen der Studierendenmobilit?t wird ab dem Projekt 2024 in zwei F?rderraten eingeteilt:
L?ndergruppe 1 - L?nder mit h?heren Lebenshaltungskosten (F?rderrate 600 €/Monat; Tagessatz 20 €)
Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Gro?britannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden
L?ndergruppe 2 - mit mittleren Lebenshaltungskosten (F?rderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
L?ndergruppe 3 - mit niedrigen Lebenshaltungskosten (F?rderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Bulgarien, Kroatien, Litauen,Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, T¨¹rkei, Ungarn
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Diese Gleichbehandlung von Gef?rderten mit Behinderung, Studierende mit Kind (im Ausland), Studierende mit einer chronischen Erkrankungen, Studierende aus Nicht-Akademiker-Haushalten und erwerbst?tige Studierende sowie f¨¹r nachhaltigen Reisen ist auch der NA DAAD ein st?ndiges Anliegen. In diesen F?llen kann ein sogenanntes "Top Up" (Sonderf?rderung) beantragt werden.
Mit dem Stipendienkalkulator k?nnen Sie sich schon einmal grob Ihre F?rderung ausrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Summe von der tats?chlichen F?rderung aufgrund der taggenauen Abrechnung abweichen kann.
Ein weiteres zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist die Nachhaltigkeit und der Klimaschutz. Daher gibt es eine F?rderung f¨¹r sogenanntes ?gr¨¹nes Reisen/Green Mobility¡°. Unter ?Green Mobility¡° sind Reisen zu verstehen, bei dem f¨¹r den ¨¹berwiegenden Teil der An- und Abreise zur Partnerhochschule emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Ausgeschlossen sind Fahrten allein mit dem Auto, Flugzeug und Schiff.
Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln f¨¹r die Reise l?ngere Zeit als die ¨¹blichen 2 Tage f¨¹r An-und Abreise ben?tigen, k?nnen im Rahmen der individuellen Unterst¨¹tzung bis zu 4 zus?tzliche Reisetage zur Deckung von Aufenthaltskosten f¨¹r die Reisezeit vor und nach der Mobilit?t erhalten.Die Tagess?tze richten sich nach der L?ndergruppe. Die L?ndergruppenerkl?rung finden Sie unter dem Men¨¹punkt Erasmus+ finanzielle F?rderung. Hintergr¨¹nde zur F?rderung von "gr¨¹nem Reisen" finden Sie auf der Seite der Nationalen Agentur im DAAD.
Um die Pauschale erhalten zu k?nnen, muss eine ehrenw?rtliche Erkl?rung unterschrieben und im Mobility Online hochgeladen werden. Der Vordruck ist in Mobility Online hinterlegt.
Die F?rderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb geh?rt auch in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europ?ischen Union.
Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Gef?rderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache unterst¨¹tzt.
Daf¨¹r steht die Sprachunterst¨¹tzung im Erasmus+ Programm Online Language Support ¨¹ber die Plattform EU Academy zur Verf¨¹gung. Dar¨¹ber haben Erasmus+ Gef?rderte verschiedene M?glichkeiten: Selbsteinsch?tzung der Sprachkenntnisse durch sogenannte self-assessments (Sprachtests), die zu jedem Zeitpunkt der Mobilit?t durchgef¨¹hrt werden k?nnen sowie dieTeilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen.
Aktuelle Informationen zu den Inhalten finden SIe auch im Newsletter.
Im Rahmen des geplanten Erasmus-Aufenthalts werden Studierende zur gegebener Zeit per E-Mail vom Center for International Mobility informiert.
Mit einem Erasmus+ Mobilit?tszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Erasmus+ TeilnehmerInnen verpflichten sich, f¨¹r die Dauer des Aufenthaltes selbst f¨¹r einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz, der auch die medizinische Evakuierung und R¨¹ckf¨¹hrung abdeckt, zu sorgen.
Erasmus+ Outgoing Studierende m¨¹ssen sich ¨¹ber die Erfordernisse im Gastland/an der Aufnahmeeinrichtung selbst informieren und sich bei ihrer Sozialversicherung erkundigen.
Neben dem Abschlusszeugnis und der Abschlussurkunde erhalten die Absolventinnen und Absolventen der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck gem. ¡ì 25 Abs. 4 ATPO generell ein Diploma Supplement in deutscher und englischer Sprache ausgeh?ndigt. Das Diploma Supplement beschreibt Einzelheiten zum jeweiligen Studiengang und beinhaltet in Anlage 1 die Leistungs¨¹bersicht (Transcript of Records), welche die gem. Curriculum des jeweiligen Studiengangs zu absolvierten Module ausweist. Dort werden dann auch die im Ausland an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen, die auf das Curriculum anerkannt werden k?nnen, ausgewiesen. Das Diploma Supplement ist Bestandteil der Abschlussdokumente im Bachelor- und Masterstudium. Die notwendigen Angaben zur Erstellung des Diploma Supplements ergeben sich aus der Pr¨¹fungsordnung und der Leitlinie zur Anerkennung auf Studien- und Pr¨¹fungsleistungen.
An einer ausl?ndischen ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú erworbene Studien- und Pr¨¹fungsleistungen werden nach Ma?gabe von ¡ì 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 ATPO auf das Curriculum des jeweiligen Studiengangs anerkannt. Die ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú beachtet dabei nationale und internationale Vereinbarungen, insbesondere das ?bereinkommen ¨¹ber die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europ?ischen Region vom 11.April 1997 (BGBl. 2007 II S. 712).
Wenn f¨¹r den jeweiligen Studiengang gem. Studienordnung ein Auslandssemester im Umfang von z. B. 25 oder 30 Leistungspunkten vorgesehen ist, werden die Module der Partnerhochschule als Leistungen des Auslandstudiensemesters ausgewiesen. Diese Anerkennung wird im ERASMUS-Programm mit dem vorherigen Abschluss eines Learning Agreements zugesichert.
Sofern es sich um einen freiwilligen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule handelt, erfolgt die Anerkennung gem. ¡ì 11 Abs. 1 S. 2 und 3 ATPO auf Module des Curriculums des jeweiligen Studiengangs. Diese Anerkennung wird im ERASMUS-Programm mit dem vorherigen Abschluss eines Learning Agreements zugesichert.
Im Abschlusszeugnis wird dann zus?tzlich kenntlich gemacht, dass die entsprechenden Leistungen an einer Partnerhochschule im Ausland erworben wurden.
Hinweis: Sollten Leistungen trotz Erf¨¹llung der studentischen Mitwirkungsplfichten nicht anerkannt worden sein, ist die erste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten oder Beschwerden die direkte Kontaktperson in der Fakult?t. Dabei tr?gt laut der Lissabon Konvention die ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú im Fall einer Ablehnung die Beweislast und muss erweisen, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen Kompetenzen und den zu erwerbenden Kompetenzen besteht. Sollte eine Kl?rung trotz beidseitiger Bem¨¹hungen nicht m?glich sein, kann eine Kontaktaufnahme mit der NA DAAD erfolgen.
Weitere Information zum Learning Agreement: Studiensemester Learning Agreement Guidelines 2021
Schwerpunkte des Programms 2021¨C2027 sind soziale Inklusion, gr¨¹ner und digitaler Wandel und die F?rderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. In der Leitaktion 131 werden ¨¹berwiegend physische Mobilit?ten gef?rdert. Es ist jedoch auch m?glich blended moblities durchzuf¨¹hren. Mit dem EU-Bildungsprogramm soll ein hohes Ma? an Flexibilit?t erreicht werden, um allen Studierende eine Teilnahme anzubieten. Das Programm unterst¨¹tzt Hochschulpersonal, sich fortzubilden oder in einem internationalen Umfeld zu lehren.
Mit dem EU-Bildungsprogramm Erasmus+ werden folgende Mobilit?tsma?nahmen in der Key Action 131 gef?rdert:
? Auslandsstudium f¨¹r Studierende im Bachelor, Master und PhD (SMS)
? Auslandspraktikum f¨¹r Studierende im Bachelor und Master (SMP)
? Mobilit?t von Lehrenden zu Unterrichtszwecken (STA)
? Mobilit?t von Personal zur Fort- und Weiterbildung (STT)
Weitere Informationen zum ERASMUS+ Programm finden Sie auf den Seiten der Nationalen Agentur DAAD und der EU Kommission:
Erasmus Fact Sheet
NA DAAD
EU Kommission
Die ERASMUS+ Charta for Higher Education (ECHE) finden Sie hier.
Die European Policy Statement (EPS) f¨¹r 2021 - 2027 finden Sie hier.
Bei Fragen zum ERASMUS+ Programm, den unterschiedlichen F?rderlinien und Inhalten wenden Sie sich gerne an das Center for International Mobility.
¡ì Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterst¨¹tzung der Europ?ischen Kommission finanziert. Die Verantwortung f¨¹r den Inhalt dieser Ver?ffentlichung tr?gt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht f¨¹r die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilit?tsma?nahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur f¨¹r EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage:
Hier finden Sie Informationen zu den Allgemeinen Bedingungen sowie die Codes:
Erasmus Code der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck: | D OSNABRU02 |
ECHE: | ECHE 2021-2027, ECHE 2014-2020 |
European Policy Statement (EPS) | EPS 2021-2027, EPS 2014-2020 |
Organisation ID (OID): | E10208677 |
Participant Identity Code (PIC-Nr.): | 999846416 |
Informationen zu weiteren Erasmus+ F?rderm?glichkeiten
Erasmus+ f?rdert Gastdozenturen an europ?ischen Partnerhochschulen, Aufenthalte zu Lehrzwecken von ausl?ndischem Unternehmenspersonal an deutschen ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ún sowie Fort- und Weiterbildungsma?nahmen f¨¹r Hochschulpersonal an europ?ischen ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ún und Unternehmen.
Informationen des DAAD und der ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ú Osnabr¨¹ck zur Personalmobilit?t innerhalb Programm- und Partnerl?nder. Informationen zur Beantragung der A1-Bescheinigung des Gesch?ftsbereichs Personals und des DAAD.
Mit der neuen Erasmus Generation 2021-2027 gibt es die neue F?rderlinie der Blended Intensive Programmes. Hierbei handelt es sich um kurze, intensive und gemeinsame Mobilit?tscurricula und ¨CAktivit?ten, die Studierenden und Hochschulmitarbeitern die M?glichkeit bieten, an einer kurzen physischen Gruppenmobilit?t kombiniert mit virtueller Phase nicht definierter Dauer teilzunehmen. Voraussetzung f¨¹r Studierendenmobilit?t ist das Erreichen von 3 ECTS. Die Mindestteilnehmerzahl f¨¹r ein BIP betr?gt 15 mobile Lernende.
F¨¹r die konzeptionelle Ausarbeitung bedarf es mindestens dreier ECHE ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ún aus drei unterschiedlichen Programml?ndern. Weitere ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ún oder Organisationen aus Programm- oder Partnerl?ndern k?nnen optional an einem BIP teilnehmen. Die Teilnahme von Teilnehmenden aus Partnerl?ndern wird seitens des Programms nicht finanziert.
Hochschullehrende, die mit einer Gruppe von Studierenden an einem BIP einer europ?ischen Partnerhochschule teilnehmen m?chten oder ein BIP an der HS OS durchf¨¹hren m?chten, k?nnen sich f¨¹r konkrete Informationen und zwecks Antragstellung an die Erasmus-Hochschulkoordinatorin wenden.
Des Weiteren finden Sie hier folgende Information:
DAAD Informationen zu Blended Intensiv Programmes

Kontakt CENTER FOR INTERNATIONAL MOBILITY
Das Center for International Mobility (CIM) hilft Ihnen bei Fragen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten und bei Bewerbungen an ÐÂÀÏ»¢»úƽ̨,×îÐÂÀÏ»¢»ún innerhalb hochschulweiter Kooperationen. Interessierte Studierende k?nnen w?hrend der Sprechstunden und nach Vereinbarung zur Individualberatung kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.