Grundrechte sowie angewandte Fallstudien-?ffentliches Recht
- Fakult?t
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Version
Version 8.0 vom 23.12.2022
- Modulkennung
22B1436
- Modulname (englisch)
Basic Rights as well as Applied Case Studies-Public Law
- Studieng?nge mit diesem Modul
?ffentliche Verwaltung (B.A.)
- Niveaustufe
1
- Kurzbeschreibung
Verwaltungshandeln verlangt Kenntnisse der den Rechtsstaat tragenden Grundrechte, die Grundvoraussetzung jeder Arbeit bei oder in der Zusammenarbeit mit staatlichen und kommunalen Institutionen sind, denn die Grundrechte enthalten wesentliche materiell-rechtliche Bindungen für die allt?gliche Praxis der unterschiedlichen Verwaltungsbeh?rden. Unverzichtbar sind ferner die Kenntnisse der juristischen Arbeitsweise, der Methodenlehre. Die F?higkeit, die juristischen Methoden einzusetzen, ist anhand von Fallstudien aus dem ?ffentlichen Recht zu vermitteln.
- Lehrinhalte
- 1. Allgemeine Grundrechtslehren / Einführung in die Grundrechtsdogmatik
- 2. Ausgew?hlte Grundrechte, etwa
- 2.1. Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde),
- 2.2. Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit),
- 2.3. Art. 2 Abs. 2 (Recht auf Leben, k?rperliche Unversehrtheit; Pers?nlichkeitsrecht),
- 2.4. Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz),
- 2.5. Art. 4 GG (Religionsfreiheit),
- 2.6. Art. 5 GG (Meinungs-, Informations-, Presse- und Kunstfreiheit),
- 2.7. Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie)
- 2.8. Art. 8, 9 GG (Versammlungs-, Vereinigungsfreiheit),
- 2.9. Art. 12 GG (Berufsfreiheit),
- 2.10. Art. 14 Abs. 1 GG (Gew?hrleistung des Eigentums)
- 3. Fallstudien aus dem ?ffentlichen Recht
- 4. Erstellung von Gutachten anhand ?ffentlich-rechtlicher F?lle - teilweise auch unter Nutzung von Literatur und Rechtsprechung
- 5. ?bungen von Gutachten und Bescheiden
- Lernergebnisse / Kompetenzziele
Wissensverbreiterung
Die Studierenden, die dieses Modul erfolgreich studiert haben, verfügen über ein breit angelegtes allgemeines Wissen und Verst?ndnis über wesentliche Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes und über ein breites und integriertes Wissen und Verst?ndnis über Aufbau und Zusammenhang der Rechtss?tze, die Auslegung von Rechtss?tzen und die Grundtechniken der juristischen Entscheidungsfindung.
Wissensvertiefung
Sie kennen die wesentlichen verfassungsrechtlichen Manifestationen des Verwaltungshandelns im Grundgesetz und die für die Fallbearbeitung wesentlichen Instrumente der juristischen Methodenlehre.
K?nnen - instrumentale Kompetenz
Sie überblicken die verfassungsrechtlichen Grundlagen jeder staatlichen Ordnung und k?nnen sie unter Anwendung der Instrumente der juristischen Methodenlehre auf vorgegebene Sachverhalte ? also auf klar definierte Entscheidungssituationen ? selbstst?ndig anwenden.
K?nnen - kommunikative Kompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, leichte bis mittelschwere Gutachten anhand ?ffentlich-rechtlicher F?lle zu erstellen und k?nnen sie auf vorgegebene Sachverhalte - also auf klar definierte Entscheidungssituationen - selbstst?ndig anwenden. Sie k?nnen Informationen, Ideen und Argumente aus dem Bereich der Grundrechte ebenso wie wissenschaftlich begründete Probleml?sungen darstellen und bewerten.
K?nnen - systemische Kompetenz
Die Kenntnis der Grundtechniken der juristischen Entscheidungsfindung und der Grundrechte versetzt die Studierenden in die Lage, diese auf neue und nicht vorhersehbare Fragestellungen anwenden.
- Lehr-/Lernmethoden
Lehrgespr?che, Gruppenarbeit, ?bungen.
- Empfohlene Vorkenntnisse
Grundlagen des Verwaltungshandelns im Rechtsstaat, Grundlagen des Privatrechts und der juristischen Methodenlehre
- Modulpromotor
Hermann, Ulrike
- Lehrende
- Hermann, Ulrike
- Lüttmann, Sarah
- Wenninger, Wilhelm
- Ehlers, Saskia
- Leistungspunkte
5
- Lehr-/Lernkonzept
Workload Dozentengebunden Std. Workload Lehrtyp 60 Vorlesungen Workload Dozentenungebunden Std. Workload Lehrtyp 90 Veranstaltungsvor-/-nachbereitung
- Literatur
Kommentare zum Grundgesetz sowie Lehrbücher zum Staats- und Verfassungsrecht in jeweils aktueller Auflage, z.B.
Badura, Peter, Staatsrecht, Systematische Erl?uterung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, München; Battis, Ulrich/Gusy, Christoph, Einführung in das Staatsrecht, Heidelberg; Degenhart, Christoph, Staatsrecht I, Heidelberg; Hufen, Friedhelm, Staatsrecht II (Grundrechte); Ipsen, J?rn, Staats- und Verwaltungsrecht Niedersachsen;
Ipsen, J?rn, Staatsrecht I und II;
Katz, Alfred, Staatsrecht, Heidelberg;
Maurer, Hartmut, Staatsrecht 1; Pieroth, Bodo, Staatsrecht 1; Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard, Staatsrecht 2 (Grundrechte), Heidelberg;
Hesse, Konrad, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg;
Stein, Ekkehardt/Frank, G?tz, Staatsrecht, Tübingen;
Richter, Ingo/Schuppert, Gunnar F./ Bumbke, Christian, Casebook Verfassungsrecht, München;
Schmalz, Dieter, Grundrechte, Baden-Baden; Schmalz, Dieter, Staatsrecht, Baden-Baden; Schmidt, Rolf, Grundrechte sowie Grundzüge der Verfassungsbeschwerde;
Schweitzer, Michael, Staatsrecht III, Staatsrecht, V?lkerrecht, Europarecht, Heidelberg; Windthorst, Kay, Verfassungsrecht I, Grundlagen, München;
Zippelius, Reinhold/Württenberger, Thomas/Maunz, Theodor, Deutsches Staatsrecht, München;
Niederlag, Martina, Ropeter, Gerhard, Rechts-anwendung, Celle; M?llers, Thomas, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, München;
Schmalz, Dieter, Methodenlehre, Baden-Baden; Butzer,Hermann, Epping, Volker, Arbeitstechnik im ?ffentlichen Recht, Stuttgart/München/Hannover u.a.;
Volkert, Werner, Die Verwaltungsentscheidung, Stuttgart.
- Prüfungsleistung
- Klausur 2-stündig
- Hausarbeit
- Unbenotete Prüfungsleistung
Regelm??ige Teilnahme
- Bemerkung zur Prüfungsform
Das Modul besteht aus zwei Teilen. Die ?Regelm??ige Teilnahme“ bezieht sich auf den Teil ?Juristische Methodenlehre“.
- Prüfungsanforderungen
Die Studierenden kennen die staatliche Ordnung nach dem Grundgesetz, die Entstehungsgeschichte des Staates und der verschiedenen Organisationsformen, vertiefen ihre erworbenen Kenntnisse bezüglich der Berücksichtigung von Grundrechten und den Formen staatlichen Handelns.
- Dauer
1 Semester
- Angebotsfrequenz
Nur Sommersemester
- Lehrsprache
Deutsch