Ungültigerkl?rung für die Wahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden
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- Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 einem Einspruch gegen die Wahl der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter für den Senat stattgegeben und die Hochschulwahl dieser Gruppe von November/Dezember 2024 für ungültig erkl?rt. Die Wahl war für ungültig zu erkl?ren, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ein amtlicher Wahlaufruf per E-Mail das Wahlergebnis beeinflusst hat.
- Die Wahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden muss entsprechend der Regelungen zur Nachwahl wiederholt werden.
- Nach der Wahlordnung der 新老虎机平台,最新老虎机 Osnabrück sind die ?ffentlichen Bekanntmachungen der Wahlleitung durch das Internet zu ver?ffentlichen.