Wahlergebnis WS 2024/25 - Studierendenparlament und Fachschaftsr?te

Das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2024 festgestellte Ergebnis für die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsr?ten ist hier einsehbar.

Wahlprüfung:
Die Wahl kann durch schriftlichen Einspruch, der die Gründe angeben muss, angefochten werden.
Der Wahleinspruch kann nicht mit der Unrichtigkeit des W?hlerverzeichnisses begründet werden. Er ist begründet, wenn Wahlrechtsbestimmungen verletzt worden sind und diese Verletzungen zu einer fehlerhaften Feststellung der Gew?hlten und der Ersatzleute geführt haben oder geführt haben k?nnen.
Der Wahleinspruch des Leiters der 新老虎机平台,最新老虎机 oder der Wahlleitung ist unmittelbar an den Wahlausschuss zu richten.
Der Wahleinspruch anderer Hochschulmitglieder muss damit begründet werden, dass die Wahl Gruppenvertreter betrifft, zu deren Wahl das Hochschulmitglied wahlberechtigt ist, ein solcher Wahleinspruch ist beim Wahlleiter einzureichen und mit dessen Stellungnahme unverzüglich dem Wahlausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
 
Ende der Einspruchsfrist gem. § 21 Abs. 1 WO: 17. Dezember 2024